„Behandlung vereinheitlichen“
Landesrätin Martha Stocker hat dem Rat der Gemeinden ihren aktuellen Gesetzentwurf zur Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes vorgestellt.
Gesundheitslandesrätin Martha Stocker holt sich derzeit von den verschiedenen Interessensgruppen die letzten Rückmeldungen zum aktuellen Gesetzentwurf für die Neuordnung des Landesgesundheitsdienstes ein. Nach den Treffen mit den Primaren, der Ärztekammer und den Gewerkschaften hat die Landesrätin mit den Mitgliedern des Rates der Gemeinden über die vorgesehene neue Führungs- und Organisationsstruktur des Südtiroler Sanitätsbetriebes diskutiert. Diese wird in einer Neuauflage des Landesgesetzes Nr. 7/2001 festgelegt, dessen Grundausrichtung in einem breiten landesweiten Beteiligungsprozess erarbeitet worden ist.
„Im Mittelpunkt der Gesundheitsreform stehen die Menschen: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, ihre gesundheitliche Versorgung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu sichern“, unterstrich Landesrätin Stocker bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes.
„Auf der Ebene der Verwaltung bedeutet dies, dass die Behandlung der Patienten landesweit vereinheitlicht werden muss, die Organisation des Sanitätsbetriebes vereinfacht und verschlankt wird sowie die verschiedenen Dienste und Angebote besser miteinander vernetzt werden sollen“, so Stocker. Nur so könne es gelingen, die Menschen sowohl in Wohnortnähe als auch in den Krankenhäusern durchgängig zu begleiten und möglichst unbürokratisch zu versorgen.
In der Diskussion des aktuellen Gesetzentwurfes brachten die Mitglieder des Rates der Gemeinden unter anderem ihren Wunsch nach einem regelmäßigen Informationsfluss zwischen der Landesabteilung Gesundheit bzw. dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und den beratenden Gremien, in denen die Gemeinden vertreten sind, zum Ausdruck. Eine Schlüsselrolle sollen dabei auch in Zukunft weiterhin der Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften sowie das Landeskomitee für Gesundheitsplanung (Plankomitee) einnehmen.
Das Gutachten des Rates der Gemeinden ist ein zentrales Dokument für jede Gesetzesvorlage auf dem Weg zur Behandlung im Südtiroler Landtag.
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