Die Pflege-Einstufungen
22 Einstufungsteams erheben südtirolweit den Betreuungsbedarf von Menschen, die zuhause gepflegt werden. Bei ihrem Jahrestreffen zogen die Mitarbeiter Bilanz.
Seit Jänner 2008 erheben die Einstufungsteams den Pflege- und Betreuungsbedarf von Menschen, die zuhause gepflegt werden. In den vergangenen acht Jahren sind im Zuge von etwa einstündigen Hausbesuchen insgesamt 73.284 Einstufungen durchgeführt worden, um den Hilfebedarf der betroffenen Menschen genau zu erheben. Bei ihrem Jahrestreffen im Dienst für Pflegeeinstufung in Bozen, der bei der Landesabteilung Soziales angesiedelt ist, zogen die Mitarbeiter Bilanz.
„Die steigende Anzahl an pflegebedürftigen Menschen in Südtirol schlägt sich auch in den Anträgen auf Pflegegeld nieder“, unterstrich die Direktorin des Dienstes für Pflegeeinstufung Heidi Wachtler. Im Vergleich zum Jahr 2012 sind die Anträge um insgesamt 24 Prozent gestiegen, sodass aktuell im Dienst für Pflegeeinstufung pro Monat durchschnittlich 517 Anträge auf Pflegegeld eingereicht werden. Die Statistik zu den Ergebnissen der Einstufungsgespräche zeigt auf, dass dabei jedoch nicht immer eine Pflegebedürftigkeit – wie sie vom Gesetz vorgesehen ist – vorliegt: In etwa 22 Prozent der Fälle wird keine Pflegestufe erreicht.
Neben der Einstufung im Zuge eines erstmaligen Antrages auf Pflegegeld sind die Teams auch für die sogenannten Wiedereinstufungen zuständig, mit denen die Situation der betroffenen Menschen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und einem damit verbundenen höheren Pflegeaufwand erneut analysiert wird. Dabei erreichen 30 Prozent der Fälle keine höhere Pflegestufe. Im vergangenen Jahr 2016 betraf dies 1295 Einstufungen, die den Antragstellern keine Veränderung beim Pflegegeld gebracht haben. „Daher sollte eine Wiedereinstufung erst in jenem Moment beantragt werden, wenn sich der Betreuungsaufwand wesentlich erhöht hat“, betonte Direktorin Wachtler. Eine wichtige Rolle in dieser Einschätzung komme auch den Ärzten für Allgemeinmedizin zu: deren ärztliches Zeugnis sei Voraussetzung für einen Antrag. „Die hohe Anzahl an ungerechtfertigen Anträgen bewirkt leider auch, dass unsere Teams stark belastet sind und sich die Wartezeiten für eine Einstufung im vergangenen Jahr verlängert haben“, erklärte Wachtler. Insbesondere in Bozen, im Unterland und im Schlerngebiet mussten betroffene Personen teilweise über 30 Tage lang auf einen Termin mit den Einstufungsteams warten.
Seit Jänner 2017 gibt es für Menschen in der letzten Lebensphase einen direkteren Zugang zum Pflegegeld: Menschen mit einer Lebenserwartung von drei bis vier Monaten können diese Leistung zeitbegrenzt ohne Einstufung erhalten. „In solchen Ausnahmesituationen des nahen Sterbens ein Gespräch zur Abklärung des Pflegebedarfs kaum möglich und sehr belastend“, so Landesrätin Stocker zur Neuregelung, die eine Entlastung für die Patienten, ihre Angehörigen und die Einstufungsteams bilden soll.
Im Dezember 2016 haben insgesamt 11.750 zu Hause betreute Menschen das Pflegegeld des Landes bezogen, weitere 4.200 Pflegegeldempfänger leben in einem Seniorenwohnheim. In Bezug auf die Pflegestufen hat es im vergangenen Jahr eine leichte Verschiebung nach oben gegeben: Während die Pflegebedürftigen der ersten Pflegestufe leicht abgenommen haben, stieg die Anzahl der Menschen in der 3. und 4. Pflegestufe etwas an.
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