Fatales Überholverbot
Nach den zwei schweren Lkw-Unfällen auf der Autobahn fordert der Frächter-Obmann im lvh eine Aufweichung des Überholverbotes.
Zu gleich zwei Unfällen, einer mit tödlichem Ausgang, kam es am Mittwoch auf der Brennerautobahn, weil die Lkw-Lenker keine Ausweichmöglichkeit hatten.
Elmar Morandell, Obmann der Warentransporteure im lvh macht auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam.
Auffahrunfälle von Lkws zählen zu den schlimmsten Verkehrsszenarien überhaupt. Fatal können in diesem Zusammenhang Verbote von Ausweichmanövern sein.
Ein Beispiel: Trotz Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist ein Lkw nicht in der Lage rechtzeitig zu bremsen, wenn ein anderer Lkw oder auch ein Pkw aus der Einreihspur mit 40km/h in die Autobahn einfährt. „Auffahrunfälle sind in diesem Moment vorprogrammiert. Bis 40 Tonnen zum Stehen kommen, braucht es seine Zeit, auch wenn der Lkw nur mit 60 km/h unterwegs ist“, erläutert Elmar Morandell, Obmann der Warentransporteure im lvh.
Derzeit gilt auf der Brennerautobahn von Bozen Süd bis zum Brenner ein restriktives Überholverbot für Lkws, sodass viele Fahrzeuge in solch brenzligen Situationen keine Ausweichmöglichkeit haben.
„Zumindest bei Einreihspuren von Autogrills oder Autobahneinfahrten sollte ein Ausweich- sprich Überholmanöver für Lkws möglich sein ohne dafür mit Führerscheinentzug für zwei bis sechs Monate sowie den Verlust von zehn Führerscheinpunkten und Geldstrafen über 300 Euro rechnen zu müssen. Mit einer Ausnahmeregelung für diese kurze Strecken könnte die Sicherheit für den gesamten Verkehr erheblich verbessert und Menschenopfer vermieden werden“, so Morandell.
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