„Voucher beibehalten“
Warum sich die Handelskammer Bozen dafür einsetzt, dass die umstrittenen Voucher-Wertgutscheine nicht abgeschafft werden.
Die kürzlich veröffentlichten Statistiken der Landesabteilung für Arbeit über den Einsatz der Voucher belegen, dass dieses Instrument zur Regelung von sporadischen und geringfügigen Arbeitsverhältnissen in den Südtiroler Betrieben gut angenommen wurde. „Es ist wichtig, dass die Möglichkeit zur Nutzung von Wertgutscheinen für Gelegenheitsjobs auch künftig bestehen bleibt und nicht verbürokratisiert wird“, so die Handelskammer Bozen in einer Aussendung.
2017 soll in Italien ein Referendum über eine mögliche Abschaffung der Wertgutscheine für Gelegenheitsarbeiten abgehalten werden. Die Handelskammer spricht sich für die Beibehaltung der Voucher aus, denn sie seien ein wichtiges Instrument zur gelegentlichen Beschäftigung von Arbeitskräften in und außerhalb der Betriebe.
„Das System der Wertgutscheine bringt Vorteile für beide Seiten: für die Arbeitgeber, die flexibel auf einen Beschäftigungsbedarf reagieren können und für die Arbeitnehmer, die unbürokratisch einen Zusatzverdienst beziehen wollen. Die Nutzung der Voucher soll auch künftig auf sinnvolle Art und Weise ausgebaut werden“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner. „Wertgutscheine sind nur dann ein schlechtes Instrument, wenn sie schlecht genutzt werden. Sie sollen keinesfalls eine Anstellung ersetzen, sondern ausschließlich in den dafür vorgesehenen Fällen zum Einsatz kommen.“
Die Möglichkeiten zum Einsatz von Wertgutscheinen erstrecken sich von der Erntehilfe über Studentenjobs bis hin zu Aushilfstätigkeiten im Gastgewerbe oder im Einzelhandel. Außerdem finden Voucher auch außerhalb der Betriebe Anwendung, zum Beispiel bei Garten- und Putzarbeiten oder anderen Dienstleistungen im Haus sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen.
„Viele dieser Arbeitseinsätze wären ohne Wertgutscheine nicht auf geregelte Weise durchführbar bzw. würden als Schwarzarbeit ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle durchgeführt. Mitarbeiter, die mittels Voucher in den Betrieben für sporadische und geringfügige Arbeiten eingesetzt werden, sind unfallversichert und es werden Sozialabgaben für sie eingezahlt“, so die Handelskammer.
Generalsekretär Alfred Aberer fügt hinzu: „Es ist wichtig, dass der Einsatz der Wertgutscheine weiterhin flexibel gehandhabt wird und keine zusätzlichen Einschränkungen bzw. bürokratische Hürden eingeführt werden. Zudem wäre die Erhöhung des jährlichen Maximalverdienstes über Voucher von 7.000 auf 10.000 Euro zu befürworten.“
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