Keine Vorkasse
Landesbedienstete müssen für die Betreuung ihrer Kinder nicht mehr in Vorkasse gehen. Darauf hat sich die Landesregierung geeinigt.
Für die Betreuung von Kindern des Landespersonals gibt es in Zukunft ein neues Zahlungssystem.
Bisher hatten die Landesangestellten, die ihre Kinder in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreuen ließen, den gesamten Betrag vorzustrecken, das Land erstattete zwei Drittel zurück.
Ein Drittel als öffentliche Hand – wie für alle anderen Betreuungsplätze auch – und ein Drittel als Arbeitgeber.
Im vergangenen Jahr haben 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Angebot genutzt.
In Zukunft müssen die Eltern, die beim Land arbeiten, nicht mehr in Vorkasse gehen: Das Land wird Rahmenverträge mit allen in Südtirol tätigen Sozialgenossenschaften und Vereinen abschließen, die Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren anbieten und direkt an den Anbietern abrechnen.
Die Familien selbst werden dann monatlich nur ihren eigenen Anteil zahlen, der 35 Prozent der gesamten Betreuungskosten nicht übersteigen darf. Dies hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.
„In der Landesverwaltung arbeiten sehr viele gut ausgebildete Frauen. Immer weniger von ihnen möchten bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes zu Hause bleiben, auch wenn sie diese Möglichkeit natürlich durchaus haben“, erklärt Familien- und Personallandesrätin Waltraud Deeg: „Diese Entscheidung ist nicht nur eine Angleichung an die vielen vorbildlichen Modelle privater Unternehmen, sie ist auch ein wichtiger Schritt in Richtung Wahlfreiheit für die Mitarbeiter der Landesverwaltung.“
Landesrätin Deeg wird nun die Verhandlungen über die Rahmenverträge mit den Sozialgenossenschaften und Vereinen führen.
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