Benkos Sieg
Das Bozner Verwaltungsgericht weist den Rekurs der Erlebnishaus GmbH gegen das Bozner Kaufhaus-Verfahren ab. Wegen Unbegründetheit und Unzulässigkeit. Ein langjähriger Streit ist damit entschieden.
Von Thomas Vikoler
Im Palais Pock am Musterplatz, wo die KHB GmbH ihren Sitz hat, traf die frohe Botschaft am frühen Nachmittag ein. Eine Mitteilung des Bozner Verwaltungsgerichts über die Hinterlegung eines Urteils. Die Entscheidung im Verfahren um das Kaufhaus-Verfahren der Gemeinde Bozen zum Busbahnhof-Areal. Urteil 30/2017.
Die wohl endgültige Entscheidung in einem jahrelangen Gefecht zwischen dem Innsbrucker Investor René Benko und den örtlichen Lauben-Kaufleuten.
Das Verwaltungsgericht hat, wie es im Bescheid heißt, die insgesamt 52 Rekursgründe der Erlebnishaus GmbH und zweier mitklagenden Kaufleute entweder abgewiesen oder für unzulässig erklärt.
Das heißt auch: Das Ausschreibungsverfahren für das Grundstück, dessen Aussetzung die Erlebnishaus-Anwälte Hans-Magnus Egger und Daniel Ellecosta beantragt hatten, wird wie geplant weitergeführt. Im Herbst, so der Plan, will Benkos KHB mit den Abriss-Arbeiten am Busbahnhof bzw. dem Hotel Alpi beginnen.
Das Urteil, verfasst von Berichterstatterin Alda Dellantonio und gegengezeichnet von einem Richtersenat unter Vorsitz von Terenzio Del Gaudio, rekonstruiert die komplexe Verfahrensgeschichte zum Benko-Projekt. Heute soll es veröffentlicht werden.
Es geht darin um insgesamt fünf Rekurse zum Kaufhaus-Verfahren, zu dem insgesamt 52 Anfechtungsgründe vorgebracht wurden.
Das brachte den Erlebnishaus-Anwälten in der Verhandlung vom 26. Oktober den Vorwurf der KHB-Anwälte ein, gegen die allgemeine Lehrmeinung auf Universitäten zu verstoßen: Die Rekursgründe seien möglichst einzuschränken.
Die Einwände betrafen u.a. den Ausschluss der Erlebnishaus GmbH aus dem Verfahren, die tatsächliche Detailhandelsfläche im Benko-Projekt (31.000 statt 22.000 Quadratmeter), die Rolle von Helmuth Moroder als Vorsitzenden der Dienststellenkonferenz. Moroder hätte sich, so das Argument der Anwälte, mit dem Zeitpunkt des Verfalls seines Mandats als City Manager im September 2015 aus der Konferenz zurückziehen müssen.
Im Zentrum des juristischen Gefechts stand aber das ominöse Dekret, mit dem der im September 2015 abtretende Bürgermeister Luigi Spagnolli das städtische Requalifizierungsverfahren am Leben hielt.
Im Juli hatte sich der Gemeinderat gegen die Ratifizierung der programmatischen Vereinbarung mit KHB ausgesprochen. Mit einigen kleinen Veränderungen an der Vereinbarung kam es später zu einer Unterzeichnung durch Kommissär Michele Penta. Der hatte sich dafür immerhin die Zustimmung der Bevölkerung im Rahmen einer Bürgerbefragung eingeholt.
Das Verwaltungsgericht dürfte zum Einwand gegen das Spagnolli-Dekret der Argumentation der übrigen Verfahrensparteien – Gemeinde Bozen, Land Südtriol und die Virgl-Gesellschaft BBG GmbH – gefolgt sein: Der Artikel 55quinquies macht keine genauen Vorgaben, ob das Verfahren nach dem negativen Votum des Gemeinderates erlischt oder nicht.
Alle 52 Rekursgründe wurden, wie gesagt, entweder abgewiesen oder für unzulässig erklärt.
LESEN SIE AM MITTWOCH IN DER PRiNT-AUSGABE:
Wie es nun mit dem Benko-Projekt weitergeht.
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