Claudios Überstunden
Elena Artioli feiert in Rom einen Teilerfolg gegen den Bozner Rechnungshof: Die Überstunden ihres Sekretärs wurden korrekt vergütet.
Von Matthias Kofler
Die Vorwürfe der Kontrollsektion des Bozner Rechnungshofs gegen das A-Team hatten es in sich: Claudio Degasperi, Fraktionsmitarbeiter der Abgeordneten Elena Artioli, hätte 5.160 Euro ans Land zurückzahlen sollen – wegen Ungültigkeit seines Arbeitsvertrags. Zu diesem Schluss kam die Kontrollsektion des Rechnungshofs im April des letzten Jahres im Zuge ihrer jährlichen Untersuchung der Finanzgebarung der Fraktionen im Landtag. „Ich habe kein Geld gestohlen“, wehrte sich Claudio Degasperi, als er über die Vorwürfe des Rechnungshofs in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Kontrollsektion beanstandete, dass das A-Team dem Fraktionsmitarbeiter monatlich eine Überstunden-Pauschale im Wert von je 430 Euro ausbezahlt hatte. Der Rechnungshof sah diese Ausgaben als rechtswidrig an, da in der Abrechnung der Fraktionsgelder die spezifische Angabe der effektiv erbrachten Stundenleistung fehlte. Damit sei die gesetzlich vorgeschriebene „Zuerkennbarkeit von öffentlichen Mitteln“ nicht gegeben, urteilte der Rechnungshof. Aus diesem Grund hätte Degasperi den gesamten Betrag, den er im Jahr 2015 unrechtmäßig erhalten hatte, ans Land zurückzahlen sollen: immerhin 5.160 Euro.
Elena Artioli reichte gegen die Beanstandungen des Bozner Rechnungshofs umgehend Rekurs vor den Vereinten Sektionen des Zentralen Rechnungshofs in Rom ein. Degasperis beanstandeter Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2015 sei identisch mit jenem des Vorjahres. „Kein Komma“ sei an dem Text abgeändert worden. Der Vertrag sei in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt erarbeitet und von Experten für nachvollziehbar und korrekt befunden worden. Bei seiner Kontrolle im Vorjahr hätte der Rechnungshof auch keine Rechtswidrigkeit festgestellt, argumentierte die Abgeordnete des A-Teams.
Nun liegt der Entscheid des römischen Rechnungshofs vor – und löst beim A-Team große Erleichterung aus. Die Vereinten Sektionen des Zentralen Rechnungshofs folgen überwiegend der Argumentation von Elena Artioli – und nehmen den Rekurs der Abgeordneten (teilweise) an. Die eindeutige Botschaft des Entscheids lautet: Der Arbeitsvertrag von Claudio Degasperi war rechtens. Es sei sehr wohl möglich, Überstunden in Form einer Pauschale auszuzahlen, so wie es im Arbeitsvertrag des Sekretärs vorgesehen war, heißt es im Entscheid.
Bemängelt wird jedoch, dass für den Zeitraum Mai bis Juni 2015 die genaue Anzahl der Überstunden nicht eigens dokumentiert wurde. Die in diesen Monaten ausbezahlte überstunden-Pauschale im Wert von 3.010 Euro muss das A-Team deshalb ans Land zurückzahlen. Die Kosten für den Rekurs übernimmt hingegen der römische Rechnungshof.
„Mir war es wichtig, dass mein Arbeitsvertrag für gültig erklärt wurde“, sagt Degasperi. Die Trauer um die verlorenen 3.000 Euro hält sich deshalb auch in Grenzen.
Degasperi hofft, dass künftig der Landtag die Fraktionsmitarbeiter direkt anstellen wird. Damit gehe man rechtlichen Unsicherheiten, wie es sie in seinem Fall gegeben hat, von vorneherein aus dem Weg. Die Möglichkeit, die Sekretäre durch den Landtag anstellen zu lassen, sieht auch das neue Gesetz zur Verwendung der Fraktionsgelder vor. Dieses kommt aller Voraussicht nach aber erst mit Beginn der kommenden Legislatur zur Anwendung.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.