Schleier, ade?
Der Landtag spricht sich gegen ein Kopftuch-Verbot für Beamte aus. Derweil bastelt Senator Karl Zeller in Rom an einem neuen Schleier-Gesetz.
Von Matthias Kofler
Die Freiheitlichen gingen am Mittwoch mit ihrem Antrag auf ein Kopftuch-Verbot für die öffentlich Bediensteten und ein generelles Vollverschleierungsverbot sprichwörtlich baden. „Der Landtag ist zu feige, in Sachen islamische Vollverschleierung und Kopftuch eine klare Nein-Haltung zu zeigen“, zeigten sich Ulli Mair, Roland Tinkhauser und Co. enttäuscht.
Mit dem Begehrensantrag wollten die Freiheitlichen das römische Parlament und die italienische dazu auffordern, ein gesetzliches Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit und ein Kopftuchverbot für öffentlich Bedienstete zu erlassen. Die volle Verschleierung sei „kulturfremd, frauenfeindlich und auch ein Sicherheitsproblem“, erklärte Sigmar Stocker.
Was die Freiheitlichen nicht bedacht haben: Ein Verschleierungsverbot in der Öffentlichkeit gibt es in Italien bereits, dies auch aus Gründen der Terrorismusbekämpfung. Seit 1975 verbieten die Regelungen zum „Schutz der öffentlichen Ordnung“, sich in öffentlichen Einrichtungen zu vermummen – egal, ob es sich um einen Schleier oder einen Motorradhelm handelt.
Die Kommentare der Landtagskollegen zum Freiheitlichen-Antrag waren entsprechend bissig. „Der Antrag unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Gründen einer Gesichtsverhüllung, etwa wegen eines Besuchs beim Papst oder nach einer Chemotherapie“, sagte Brigitte Foppa von den Grünen. Auch müssten theoretisch auch die Kopftücher der Nonnen, der Bäuerinnen oder der Trachtenträgerinnen verboten werden.
Die Bedenken, auch das traditionelle Kopftuch könne unter das Verbot fallen, seien nicht ganz von der Hand zu weisen, bemerkte Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit. In Österreich werde ein Kopftuchverbot in sensiblen Bereichen angedacht, etwa in Schulen. An solche Präzisierungen sollte der Autor des Antrags denken. Auch Andreas Pöder (BürgerUnion) sprach sich auch für eine Präzisierung aus. Kopftuch sei ein „sehr weiter Begriff“.
Dieter Steger und Arno Kompatscher berichteten von einer Gesetzesinitiative im Senat, die auch von Senator Karl Zeller unterzeichnet wurde. Man wolle den Bereich genauer regeln, halte sich dabei aber an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so der SVP-Fraktionschef und der Landeshauptmann.
Der Zeller-Entwurf unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Verschleierung und wird zurzeit in der Verfassungskommission behandelt. Das Tragen von religiösen Schleiern an Schulen und öffentlichen Orten wird ausdrücklich erlaubt – immer vorausgesetzt, dass das Gesicht der Person erkenntlich bleibt. Ziel des Gesetzes ist es, die Integration der muslimischen Frauen zu erleichtern und die Religionen zu respektieren, ohne dabei die Sicherheit der Allgemeinheit zu gefährden.
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