Ängstliches Edelweiß
Die SVP reicht eine abgespeckte Version des neuen Wahlgesetzes ein – aus Angst vor einer ungemütlichen Volksabstimmung.
Von Matthias Kofler
Nach monatelanger Tüftelei und akribischer Kleinarbeit hat die zuständige SVP-Arbeitsgruppe am Montag ihren fertigen Gesetzentwurf für ein neues Landtagswahlgesetz eingereicht. Schon der erste Blick auf die Endfassung verrät: Von dem zu Beginn der Legislaturperiode angekündigten großen Wurf ist am Ende nicht viel übriggeblieben.
„Wir haben drei bestehende Landesgesetze und das Regionalgesetz über die Wahl der Landtage zu einem organischen Landeswahlgesetz zusammengefasst und einige Änderungen am Prozedere und an den Regeln vorgenommen“, beschreibt der SVP-Abgeordnete Sepp Noggler die Arbeit der letzten Monate.
Die TAGESZEITUNG listet in ihrer Dienstag-Ausgabe die Details des neuen Wahlgesetzes auf.
Bei der Einführung des umstrittenen Vollmandats gilt für die SVP das Motto: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Der vorläufige Gesetzesentwurf enthält keine Wahlhürden, obwohl sich die Volkspartei monatelang für ein Vollmandat im Ausmaß von 2,7 Prozent der Stimmen stark gemacht hat. Nun bleibt es (vorerst) beim reinen Verhältniswahlrecht ohne Hürden.
Es ist aber davon auszugehen, dass das Vollmandat, verpackt in einem SVP-Abänderungsantrag, in der Landtagsdebatte wieder auftaucht.
Die Taktik der Edelweißpartei ist einfach: In das neue Wahlgesetz sollen möglichst wenige umstrittene Artikel verpackt werden, um das Risiko einer Volksabstimmung zu minimieren. Für eine Abstimmung wären 8.200 Unterschriften oder die Zustimmung von sieben Abgeordneten im Landtag notwendig – immer vorausgesetzt, das neue Wahlgesetz erhält im Hohen Haus keine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Das Edelweiß will jedenfalls aus den Fehlern von Ex-Ministerpräsident Matteo Renzi gelernt haben: „Wenn man von Anfang an zu viel will, dann fällt am Ende alles“, sagt Sepp Noggler augenzwinkernd.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.