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Der erste Straßenmord?

auto-unfall-auto-waffeChristoph Piazza, der im Oktober einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und 5.391 Unterschriften für die Wiedereinführung des Notarztdienstes in Gröden gesammelt hat, droht nun die erste Strafanklage in Südtirol wegen Straßenmordes.

Von Thomas Vikoler

Am 24. März unterschrieb Staatspräsident Sergio Mattarella ein Gesetz, das für jahrelange politische Diskussionen gesorgt hatte. Die Einführung des Strafbestandes des Straßenmordes („omicidio stradale“), angesiedelt zwischen vorsätzlichem Mord und fahrlässiger Tötung, begangen im Straßenverkehr. Strafrahmen: Von acht bis 18 Jahren Gefängnis.

Nun wurde am Bozner Landesgericht die erste Ermittlung zu diesem Strafbestand abgeschlossen: Der Fall von Christoph Piazza.

Staatsanwalt Axel Bisignano hält dem 45-jährigen Berufsfeuerwehrmann aus St. Ulrich einen Verstoß gegen den dritten Absatz des neuen Gesetzes Nr. 41 vor. Durch sein „den Umweltbedingungen nicht angepasstes Verhalten im Straßenverkehr“ habe er am 14. Oktober vergangenen Jahres den Tod der 63-jährigen Monika Messner verursacht.

Der Unfall ereignete sich um 21.40 Uhr an einer Bushaltestelle der Grödner Staatsstraße bei Runggaditsch. Monika Messner, die gerade aus einem Bus gestiegen war, wurde von Piazzas Fahrzeug voll erfasst und stürzte zu Boden. Später, auf der Fahrt mit dem Notarztwagen ins Bozner Krankenhaus, verstarb die Frau aus St. Ulrich an den Folgen ihrer schweren Verletzungen.

Und nun muss der Fahrer des Unfallfahrzeugs damit rechnen, dass gegen ihn Anklage wegen Straßenmordes erhoben wird.

Der tödliche Verkehrsunfall ereignete sich nämlich im Bereich eines Zebrastreifens (eine Voraussetzung von Absatz 3), der Fahrer hätte seine Fahrweise laut Abschlussbericht des Staatsanwalts zudem den widrigen Umweltbedingungen (Dunkelheit und Regen) anpassen müssen. Überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer werden Piazza nicht vorgehalten.

„Der Vorwurf ist in zweifacher Hinsicht absurd“, kommentiert der Tatverdächtige, der am Tag nach dem Unfall den Ehemann der Verstorbenen aufgesucht hat, um mit ihm über das Vorgefallene zu sprechen. Mein sei sich einig gewesen, dass ein solcher Unfall jedem Autofahrer hätte passieren können, sagt Piazza.

Er schildert die Unfalldynamik gut drei Monate später folgendermaßen: „Ich bin talauswärts gefahren, als es plötzlich einen lauten Tschepperer gemacht hat. Der Airbag ist aufgegangen, die Windschutzscheibe ist zerbrochen. Ich habe gedacht, ich träume. Dann habe ich jemand Monika rufen gehört und eine Person am Boden liegen gesehen“. Der Feuerwehrmann sagt, er habe die Fußgängerin gar nicht bemerkt, keine Chance gehabt, ihr auszuweichen.

„Es war pechschwarz an der Stelle, die Beleuchtung über dem Zebrastreifen war ausgefallen. Der Unfall hat sich aber nicht auf diesem ereignet, sondern etwas weiter weg“, behauptet Piazza.

Die Staatsanwaltschaft kommt zu einem anderen Schluss, Piazzas Verteidiger Martin Fill will dazu einen Gutachter beauftragen.

Absurd findet der Grödner seine Situation auch deshalb, weil Monika Messner nach seiner Einschätzung möglicherweise hätte gerettet werden können. Bei einem schnelleren Eintreffen der Notarztes. Denn der aus Brixen angefahrene Notarzt verabreichte der Schwerverletzten um genau 22.43 Uhr, also 58 Minuten nach dem Notruf, das erste Medikament. Zuvor war sie von Sanitätern des Weißen Kreuzes, die nach sieben Minuten eintrafen, und Piazza selbst (erst ist Rettungssanitäter bei der Berufsfeuerwehr) erstversorgt worden.

Christoph Piazza startete einige Wochen später eine bemerkenswerte Kampagne, die auch als Schuldbewältigung gesehen werden kann: Er sammelte Unterschriften zur Wiedereinführung des im August aufgelassenen Notarztdienstes im Grödental. Inzwischen hat er 5.391 Unterschriften beisammen, demnächst will er sie den Bürgermeistern des Tales übergeben.

„Die Grundversorgung muss garantiert werden. Ich habe bisher aber leider festgestellt, dass der politische Wille dazu fehlt. Der Hubschrauber mag bei gutem Wetter eine Alternative zum fixen Notarzt im Tal sein, bei Schlechtwetter befinden wir uns aber im Mittelalter“, sagt der engagierte Unfallfahrer, der den Zuständigen Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Problem vorwirft.

Einstweilen durfte Christoph Piazza seinen Führerschein behalten.

Im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruchs wegen Straßenmordes droht ihm dessen Entzug für mindestens zehn Jahre.

 

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