Die Voucher-Lüge
SVP-ArbeitnehmerInnen-Chef Helmuth Renzler begrüßt die Zulässigkeit von zwei Referenden betreffend die Wertgutscheine (Voucher) und die Haftung von Unternehmen.
Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der SVP – Arbeitnehmer begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes das Referendum zu den Vouchern und zur Haftung der Unternehmen bei Subaufträgen zuzulassen.
Wenn das ursprüngliche Gesetz zu einer geringfügigen Arbeitstätigkeit mit Wertgutscheinen in seiner ursprünglichen Fassung sicherlich eine positive Sache war und unweigerlich dazu beigetragen hat die Schwarzarbeit etwas einzudämmen so ist die derzeitige Verwendung der Wertgutscheine nicht mehr tolerierter, so Renzler.
In einer Aussendung schreibt der SVP-Politiker:
Die derzeitige Anwendung der bestehenden Bestimmungen zu den Wertgutscheinen sind für die betroffenen Arbeitnehmer katastrophal und deren konkreten Auswirkungen sind nicht nur sofort spürbar sondern haben auch Langzeitwirkung.
Den betroffenen Arbeitnehmer wird erst jetzt so langsam bewusst, dass sie durch die Beschäftigung mit Voucher keinen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld, Abfertigung usw. haben sondern dadurch auch keine angemessene Altersversorgung anreifen und dadurch voraussichtlich bis zur Rente länger arbeiten müssen und außerdem noch eine geringere monatliche Rente beziehen werden.
Ein nicht länger zumutbarer Sachverhalt, denn dadurch werden den betroffenen Arbeitnehmern nicht nur grundsätzliche Rechte vorenthalten sondern sie werden dadurch auch dazu verurteilt im Alter ein Leben in Armut zu verbringen.
Das kann und darf es nicht sein und deshalb sind die vorgesehenen Referenden zu begrüßen. Die Beschäftigung durch Wertgutscheine kann und soll wieder eingegrenzt werden und nur mehr für Arbeitslose, Rentner und Studenten anwendbar sein.
Die Schwarzarbeit muss durch stärkere und vermehrte Kontrollen seitens der zuständigen Ämter aufgedeckt und verfolgt werden und dazu bedarf es, wie von den Arbeitnehmern in der Südtiroler Volkspartei schon seit Jahren gefordert, mehr Personal und Kontrollorgane. Das Recht auf Arbeit ist ein Grundrecht und muss dazu dienen der Bevölkerung ein angemessenes Leben zu gewährleisten was mit der Beschäftigung durch Wertgutscheinen in keinem Falle gegeben ist.
Diese Form von Beschäftigung trägt nur dazu bei den sozialen Unterschied zwischen den Besitzenden und den auf Arbeit angewiesenen Bevölkerungsgruppen zu erhöhen und mittelfristig wird dadurch unweigerlich der soziale Frieden in Südtirol gefährdet. Wirtschaftswachstum darf nicht ausschließlich auf den Schultern der Arbeitnehmer lasten, so Renzler. Gleichwertig ist auch das zweite Referendumsthema. Es muss in einem modernen Staat doch normal und richtig sein, dass ein Unternehmen welches Aufträge annimmt, auch für deren Ausführung verantwortlich ist.
Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen welches einen Auftrag gewinnt und dann die auszuführenden Arbeiten an Subunternehmen weitergibt, nicht mehr für eine Haftung verpflichtet werden kann.
Auch hier geht es wieder vor Allem um die Rechte der in den Subunternehmen beschäftigten Arbeitnehmern die vermehrt ihrer Rechte verlustig werden. Wenn ein Subunternehmer die Löhne seiner Angestellten nicht mehr bezahlen kann so muss es selbstverständlich sein dass der Unternehmer welcher den ursprünglichen Auftrag übernommen hat, auch für die an einen Subunternehmen übertragenen Arbeiten haftet und somit im Notfall auch gleichzeitig die Auszahlung der Löhne der Beschäftigten des Subunternehmers übernehmen muss, so Renzler.
Bei beiden Maßnahmen, Voucher und Haftung, kann man sich des Eindruckes nicht erwehren dass die Ankurbelung der Wirtschaft wiederum nur zu Lasten der Arbeitnehmer gehen sollen und nicht die eigentlichen Ursachen des geringen Wirtschaftswachstumes in Italien beseitigt werden. In Südtirol kann und darf diesen Bestrebungen seitens der Wirtschaft nicht weiter nachgegeben werden und deshalb sind diese Referenden willkommen und die Arbeitnehmerschaft wird dementsprechend handeln und sich ihre schwer erkämpften Rechte nicht nehmen lassen.“
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