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Keine Brandstiftung

Waldbrand Kohlern (Foto: FF Bozen)

Waldbrand Kohlern (Foto: FF Bozen)

Die Staatsanwaltschaft Bozen wird kein Ermittlungsverfahren zum mehrtägigen Brand auf Kohlern einleiten. Es fanden sich keine Hinweise auf Brandstiftung oder Fahrlässigkeit.

von Thomas Vikoler

Die Berufsfeuerwehr muss für die Kosten des teuren Brandeinsatzes auf Kohlern zum Jahresbeginn – mehrere 10.000 Euro für die Löschflüge des privaten Elikos-Hubschraubers – wohl selbst aufkommen. Denn Hinweise auf Brandstiftung oder Fahrlässigkeit ergab die Ursachenerhebung der Forstbehörde nicht.

Der entsprechende Bericht wurde Anfang der Woche im Büro der Bozner Staatsanwältin Luisa Mosna hinterlegt. Mit einiger Verspätung, wie die Staatsanwältin bemängelte. Mosna hat nun entschieden, kein Ermittlungsverfahren zum Brand, der die Feuerwehren mehrere Tage lang beschäftigte, einzuleiten. Keine Anhaltspunkte für eine Straftat. Brandstiftung ist laut Strafgesetzbuch ein Gefährdungsdelikt, für das es keinen Vorsatz braucht. Es reicht Fahrlässigkeit.

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