Teurer Ausraster
Die Strafverfahren gegen den mutmaßlich prügelnden Bozner Taxifahrer und der kenianischen Kundin werden zusammengelegt. Ende Jänner werden beide von Staatsanwalt Axel Bisignano verhört.
(tom) Der Fall, der die Öffentlichkeit seit mehreren Wochen beschäftigt, ist mittlerweile zu einem Gefecht zwischen Advokaten ausgewachsen.
Der mutmaßlich gewalttätige Taxifahrer wird von Alberto Valenti und Andreas Tscholl verteidigt, seine Kundin, die ihn wegen Raubes, Körperverletzung und Drohung angezeigt hat, von Strafanwalt Marco Mayr.
Der Taxifahrer hatte die 33-jährige Kenianerin wegen des Zwischenfalles am 2. Dezember auf der Bozner Palermobrücke ebenfalls angezeigt – wegen Körperverletzung.
Staatsanwalt Axel Bisignano hat die Verfahren zu den beiden Anzeigen inzwischen zusammengelegt – die Taxi-Affäre wird zu einem einzigen Strafverfahren.
Das hatte Anwalt Marco Mayr nach der Übernahme seines Mandats umgehend gefordert. Nicht nur das. Der Anwalt des mutmaßlich verprügelten Fahrgastes drängt darauf, dass der Staatsanwalt eine Vorbeugemaßnahme gegen den Fahrer des Bozner Taxis Nr. 22 erlässt – in Gestalt einer zeitweiligen Aussetzung seiner Fahrgenehmigung. Die Voraussetzung dafür wäre aber, dass gegen den Taxler Ermittlungen wegen Nötigung eingeleitet werden.
Ein Tatbestand, der für Staatsanwalt Bisignano jedoch nicht gegeben ist. Er ermittelt gegen den Taxifahrer zum Verdacht der Körperverletzung (er soll der Frau das Nasenbein gebrochen haben) und des eigenmächtigen Inkassos eines Guthabens. Laut Opfer-Anwalt Mayr hat der Taxler seine Mandantin zunächst bedroht und mit Gewalt aus dem Taxi gezerrt. Für ihn ein Fall von fortgesetzter Nötigung. Auch der Tatbestand der Bedrohung sei gegeben, sagt Mayr.
Mehr Licht in den Fall sollen zwei Verhöre bringen.
Staatsanwalt Bisignano wird den Taxifahrer und seine Kundin für Ende Jänner zu zwei getrennten Verhören vorladen.
Am Ende soll dann ein Richter entscheiden, wer was getan hat.
Das zweite mögliche Szenario:
Der Taxifahrer zahlt der 33-jährigen Frau eine größere Summe an Schmerzensgeld (dass nicht er, wie seine Anwälte behaupten, für den Nasenbeinbruch verantwortlich ist, wird sich kaum beweisen lassen) und die beiden Strafverfahren werden wegen Rücknahme der Anzeigen eingestellt.
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