Spritzen erlaubt
Auch 2016 erlaubt die Landesregierung neue Pflanzenschutzmittel in Trinkwasserschutzgebieten. Umweltverbände warnen vor Langzeitfolgen, in den Ämtern beruhigt man.
Von Anton Rainer
Richard Theiner ist weder Biologe noch Chemiker, deswegen will er auch „erst gar nicht fachlich über die Verordnung diskutieren.“ Interessant ist der Beschluss, den der Umweltlandesrat am vergangenen Dienstag in der Landesregierung vorbrachte, dennoch. Darin enthalten: Rund sieben Seiten an naturwissenschaftlichen Zungenbrechern – genauer gesagt, die „Positivliste“ all jener Pflanzenschutzmittel, die künftig in Trinkwasserschutzgebieten erlaubt sind.
Regelmäßig, zuletzt etwa vor zweieinhalb Jahren, aktualisiert das Land in Zusammenarbeit mit der Laimburg und dem Amt für Gewässerschutz, die zugelassenen Spritzmittel, die in den besonders sensiblen Bereichen ausgebracht werden dürfen. „Weil der Markt immer wieder Neuerungen bringt“, erklärt Richard Theiner – aber auch weil wissenschaftliche Erkenntnisse einen differenzierteren Umgang mit den kontroversen Pflanzenschutzmitteln erfordern.
Ein halbes Dutzend Fungizide, Pestizide und Insektizide ließ die Landesregierung etwa am vergangenen Dienstag aus der Liste „austragen“, zumindest zwei davon waren vorher als Teil der Gruppe der Neonicotinoide wegen möglicher Risiken für Honigbienen ins Visier der Umweltschützer geraten. Umgekehrt hieß es für rund doppelt so viele Pflanzenschutzmittel: Verwendung in Trinkwasserschutzgebieten ab sofort erlaubt. Mit dem Fungizid Propineb ist immerhin ein Mittel davon betroffen, für das es in Deutschland und Österreich derzeit keine Zulassung gibt.
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