Die neue Kompetenz
Der Ministerrat in Rom hat am Donnerstagmorgen die Durchführungsbestimmung zur Übertragung von Befugnissen für die Verwaltungstätigkeit der Gerichte verabschiedet.
Der Ministerrat in Rom hat am Donnerstagmorgen den Weg frei gemacht für die Übertragung der Befugnisse für die Verwaltungstätigkeit im Gerichtswesen an die Region beziehungsweise an die Länder Südtirol und Trentino. Unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Paolo Gentiloni und im Beisein des Präsidenten der Region und Landeshauptmann von Südtirol, Arno Kompatscher, hat er den diesbezüglichen Entwurf einer Durchführungsbestimmung genehmigt, den die Zwölferkommission erarbeitet hatte.
„Es ist diese bereits die zwölfte Durchführungsbestimmung, die der Ministerrat in dieser Legislaturperiode verabschiedet“, freut sich Landeshauptmann Kompatscher, der den Mitgliedern der Zwölferkommission und den Südtiroler Parlamentariern, allen voran Karl Zeller, für ihre Arbeit dankt.
Im Sinne der heute verabschiedeten Durchführungsbestimmung soll mit kommendem Jahr die Region Trentino-Südtirol für die Verwaltungs- und Organisationstätigkeit der Gerichtsämter einschließlich des Verwaltungspersonals Sorge tragen und dafür auch finanziell aufkommen. Ausgenommen ist das Richterpersonal einschließlich jenes der Staatsanwaltschaft. Die Region kann die Kosten, die durch die Übertragung der Zuständigkeiten anfallen, auch mit den Ländern teilen.
„Diesen Anteil, den Südtirol und das Trentino übernehmen, können die Länder dann von ihrem Beitrag zur Tilgung der Staatsverschuldung abziehen“, erklärten Arno Kompatscher und Ugo Rossi, ihres Zeichens Präsident und Vizepräsident der Region und Landeshauptleute von Südtirol und Trentino zur Kostenaufteilung.
Die Kosten für die Übernahme der Verwaltungsbefugnisse für den gesamten Gerichtssprengel, also Bozen, Trient und Rovereto eingeschlossen, werden auf 20 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
Der Landeshauptmann rechnet damit, dass die Übernahme der Verwaltungstätigkeit sich auf die Dienstleistungen der Gerichtsämter positiv auswirkt: „Wir gehen davon aus, dass eine effiziente und gut aufgestellte Organisation und Verwaltung beziehungsweise gute Arbeitsbedingungen die gesamte Dienstleistung verbessern.“
Derzeit liegen bereits die Verwaltungsbefugnisse der Autonomen Sektion Bozen des Verwaltungsgerichts und jene zur Unterstützung der Steuerkommissionen beim Land Südtirol. Zudem kommt die Region für die Einrichtungen und das Verwaltungspersonal der Friedensgerichte in Südtirol und dem Trentino auf.
Zwölf Jahre Vorarbeit
„Seit rund zwölf Jahren haben wir in der 12er-Kommission an dieser Durchführungsbestimmung gearbeitet, im Jahr 2005 standen wir mit dem damaligen Justizminister Castelli kurz vor dem Abschluss, aber wegen der Parlamentswahlen 2006 kam es nicht mehr dazu. Nun ist es endlich soweit, dass das Verwaltungspersonal der ordentlichen Gerichte – Landesgericht und Oberlandesgericht –, mit Ausnahme der zwei Dienstleiter vom Staat auf die Region übergeht, sofern die Betroffenen nicht den Staatsdienst in anderen Verwaltungen wählen“, erklärt Karl Zeller, Fraktionssprecher der Autonomiegruppe im Senat und Mitglied der 12er-Kommission.
Die Möglichkeit einer Subdelegierung auf die Autonomen Provinzen sei ausdrücklich vorgesehen, aber es sei vorerst sinnvoller, wenn das Verwaltungspersonal auf die Region (und nicht direkt auf die beiden autonomen Provinzen) übergeht, da diese bereits das Personal der Friedensgerichte verwaltet. „Auf diese Weise kann die Organisation der Gerichtsdienste in einer ersten Phase vereinheitlicht und effizienter gestaltet werden“, so Zeller.
Das Eigentum der Gerichtssitze, wie das Gerichtsgebäude am Tribunalplatz in Bozen, geht mit dieser Durchführungsbestimmung auf das Land Südtirol über, die auch für deren Instandhaltung zuständig ist.
Der italienische Staat erkennt die derzeitigen Kosten von rund 16,3 Millionen Euro pro Jahr für die Gerichtsdienste in der Region an. Deshalb wird diese Summe vom Beitrag, den die Region und die autonomen Provinzen für die Sanierung des Staatshaushalts leisten müssen, abgezogen. Es entstehen also keine nennenswerten zusätzlichen Kosten für den Haushalt der Region bzw. der autonomen Provinzen. Nur für zusätzliche eigenständig beschlossene Leistungen müssen diese selbst aufkommen.
„Mit dieser Durchführungsbestimmung wird der Grundstein für eine schnellere und bürgernähere Justiz in Südtirol gelegt. Es handelt sich hier um ein Pilotprojekt, das einzigartig in Italien ist. Im Wege der noch abzuschließenden Verhandlungen mit dem Justizministerium wird es wohl auch möglich werden, die Gerichtsdienste in der Peripherie zu verstärken“, freut sich Senator Karl Zeller.
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