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Freispruch für den Chef

baustelleDas Strafverfahren zum Tod des Sarner Bauarbeiters Klaus Kofler endet mit einem Freispruch für Arbeitgeber Franz Gruber. Wenn auch mit Zweifeln.

(tom) Der Arbeitgeber, der den Kranwagen steuerte, konnte nicht sehen, was hinter der Wand passierte, die er gerade abgesenkt hatte. Und er hatte von dem Bauarbeiter, der für das Einsetzen der Wand zuständig war, das Signal bekommen, die Beton-Fertigwand loszulassen.

Die Wand, die anschließend umkippte und den Arbeiter Klaus Kofler tötete. Kofler wurde 21 Jahre alt.

Staatsanwalt Axel Bisignano

Staatsanwalt Axel Bisignano

Auf diese Rekonstruktion zu dem Arbeitsunfall, der sich am 30. Juli 2010 auf einer E-Werks-Baustelle in Pens/Asten in der Gemeinde Sarntal zutrug, konnten sich alle Gutachter im nun am Landesgericht abgeschlossenen Strafprozess mehr oder weniger einigen. Die offene Frage war bis zuletzt, ob der Arbeitgeber, der Bauunternehmer Franz Gruber, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat oder nicht.

Richter Oswald Leitner, der die Bozner Strafsektion im Jänner in Richtung Staatsrat verlässt, entschied sich für die Zweifelsformel. Er sprach am Freitagvormittag Gruber frei – nach Artikel 530, Absatz 2 der Strafprozessordung. Das heißt, dass Dynamik und Verantwortlichkeit in der Hauptverhandlung, die sich über einen Zeitraum von vier Jahren erstreckte, nicht zweifelsfrei geklärt werden konnten.

Staatsanwalt Axel Bisignano hatte einen Freispruch beantragt, den Vorwurf gegen Gruber, gegen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit verstoßen zu haben, erklärte Richter Leitner für verjährt.

Der freigesprochene Bauunternehmer die Angehörigen des verstorbenen Arbeiters einige Zeit nach dem tragischen Unfall zivilrechtlich entschädigt.

Nicola Nettis und Christine Jöchler, Grubers Verteidiger, zitierten in ihren Plädoyers ein Urteil der Kassation aus diesem Jahr, das die Verantwortlichkeiten des Arbeitsgebers in Sachen Unfall-Prävention etwas relativiert. Der Chef könne demnach nicht für alle Eventualitäten strafrechtlich haftbar gemacht werden.

Im konkreten Fall seien, wie von der Herstellerfirma der Beton-Fertigwand vorgeschrieben, Stützen zu deren Sicherung angebracht worden. Warum die Wand dennoch umkippte, könne im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. Bei den übrigen drei Fertigwänden, die zuvor aufgestellt wurden, habe es keine Probleme gegeben.

Gegen den Arbeiter, der Firmenchef-Gruber das Signal zum Loslassen gegeben hatte, läuft ebenfalls eine Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung. Es wird voraussichtlich eingestellt.

 

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