Betteln ums Pflegegeld
Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder kritisiert: Ältere Pflegebedürftige müssten regelrecht um das Pflegegeld betteln. Und er zeigt drei Beispiele auf.
Die Landesregierung hat kürzlich das Modell des Pflegegeldes in der letzten Lebensphase vorgestellt. „Die Realität bei Pflegegeld und Leistungen für pflegebedürftige Menschen sieht oft anders aus“, so der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder.
„Bei der Einstufung des Pflegebedarfs, mit der die Höhe des Pflegegeldes festgelegt wird, müssen immer häufiger gerade ältere Pflegebedürftige regelrecht um das Pflegegeld betteln“, kritisiert Pöder.
Der Landtagsabgeordnete behauptet: Objektiv notwendige Pflegeeinstufungen würden nicht selten abgelehnt oder eine höhere Pflegestufe verweigert.
„Besonders zynisch wird die Vorgangsweise der Ämter dann, wenn jemand, der vorher eine höhere Pflegeeinstufung hatte, plötzlich niedriger eingestuft wird, weil er vorher mobil war und nun ans Bett gefesselt ist“, so Pöder.
Die Argumentation in diesen Fällen sei, dass der Aufwand vorher größer war und durch die Bettlägerigkeit man jemanden zum Beispiel nicht mehr herumführen müsse.
Andreas Pöder nennt drei konkrete Beispiele:
- Im Burggrafenamt wird ein älterer gebrechlicher Mann niedriger eingestuft, nachdem er sich nicht mehr aus dem Bett bewegen kann. Rekurse bringen nichts, weil die Ämter argumentieren, dass es vorher, als der Betroffene noch mobil war, mehr Aufwand brauchte, ihn zu pflegen und zu betreuen und jetzt, da sich sein Zustand verschlechtert hat der Aufwand geringer ist.
- Ebenfalls im Burggrafenamt wird einem alleinstehenden alten Mann der seit Jahren anerkannt 100-prozentige Invalidität hat überhaupt das Pflegegeld verweigert, trotz wiederholter Ansuchen und trotz immer schlechteren Zustandes. Er würde Mahlzeit auf Rädern brauchen, kann sich das aber nicht leisten, versucht sich selbst so gut wie möglich über die Runden zu bringen.
- Im Raum Bozen leidet eine ältere Dame seit 40 Jahren an einer unheilbaren fortschreitenden Krankheit, die sie zunehmend in ihrer Beweglichkeit einschränkt. Der ebenfalls ältere Ehemann pflegt die Frau so gut es geht. Von Jahr zu Jahr verschlechtert sich der Zustand, trotzdem bleibt die Frau in der niedrigsten Pflegeeinstufung, eine höhere Einstufung wird stets verweigert.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.