„Aus dem Wagen gezerrt“
Die Frau, die am 2. Dezember in Bozen von einem Taxifahrer attackiert wurde, hat mit Marco Mayr einen gewichtigen Strafverteidiger engagiert. Der ist davon überzeugt, dass sich der Taxifahrer auch der Nötigung schuldig gemacht hat.
Von Thomas Vikoler
Der Zwischenfall am 2. Dezember auf der Bozner Palermobrücke, die Taxi-Affäre, wird zu einem Gefecht der Strafverteidiger. Gestern hat der bekannte Anwalt Marco Mayr den Auftrag erhalten, die 33-jährige Frau aus Kenia in einem Strafverfahren zu verteidigen. Es wurde aufgrund der Anzeige eingeleitet, welches der Fahrer des Bozner Nachttaxis Nr. 22 am 13. Dezember erstattet hat. Wegen Körperverletzung.
„Ich finde, dass diese Anzeige verleumderische Züge trägt“, findet Marco Mayr. Ein paar Kratzer im Gesicht fielen nach dem, was sich der Taxifahrer alles geleistet habe, kaum ins Gewicht.
Rechtsanwalt Mayr ist aufgrund der Aufzeichnungen des IPhones seiner Mandantin, das neun Minuten lang am Ufer des Eisacks lag (man hört den Fluss rauschen) fest davon überzeugt, dass der Taxifahrer, gegen den ein zweites Strafverfahren läuft, in einem regelrechten Furor seine Aggressionen an dem weiblichen Fahrgast ausgelassen hat. Weniger aus rassistischen Motiven, denn wegen der Beanstandungen der Frau zur eingeschlagenen Fahrtroute.
Laut dem Anwalt der Frau ist Folgendes vorgefallen: Taxifahren und Fahrgast, die nebeneinander sitzen, streiten über den vermeintlich kürzesten Weg in die Palermostraße. Der Taxifahrer nennt die Frau „bastarda“ und droht, ihr die Zähne einzuschlagen. Während der Fahrt kommt es zu einem Handgemenge, während dem seine Mandantin den Taxifahrer die Kratzer im Gesicht zugefügt haben könnte. Das Taxi hält auf der Palermobrücke, der Fahrer steigt aus, geht zur Beifahrerseite und zerrt die Frau aus dem Fahrzeug.
„Die Tonaufzeichnungen machen deutlich, dass sich der Taxifahrer in einem Zustand des aggressiven Zorns befindet“, bemerkt Anwalt Mayr. Den Schlag, der der Frau mutmaßlich das Nasenbein brach, habe ihr der Taxler wahrscheinlich auf der Brücke stehend verpasst.
Die Vermutung seiner Verteidiger Alberto Valenti und Andreas Tscholl, die Verletzung sei nicht vom Taxler verursacht worden (weil im Polizeiprotokoll nichts von einem Nasenbeinbruch vermerkt ist), hält Marco Mayr für absurd.
Er geht davon aus, dass sich der Taxifahrer dreier Straftaten schuldig gemacht hat: Körperverletzung, fortgesetzte Nötigung und Bedrohung. Eine Nötigung sei deshalb gegeben, weil der Mann seine Mandantin bereits während der Fahrt in einen Angstzustand versetzt habe. Der zweite Teil der fortgesetzten Nötigung: Das Zerren aus dem Auto. Der dritte: Der Taxifahrer entreißt der Frau das Handy und wirft es über das Brückengeländer. „Das lässt sich aus der Aufnahme zweifelsfrei ableiten“, sagt Anwalt Mayr, „es ging offensichtlich darum, zu verhindern, dass die Frau die Polizei anruft“.
Dies erledigte schließlich der Taxifahrer selbst, was seine Anwälte als Indiz für seine guten Absichten sehen. Mayr vergisst nicht zu erwähnen, dass ein Bruder des Mannes bei der Straßenpolizei arbeitet.
Der Anwalt ist der Ansicht, dass die Gemeinde Bozen den Fahrer des Taxis Nr. 22 hätte umgehend suspendieren müssen. Er will in dem Strafverfahren, das nach seinen Vorstellungen mit jenem gegen seine Mandantin zusammengelegt werden muss, auch einen Anwalt aufrufen, der den Taxler wegen Beleidigung angezeigt hatte. Man einigte sich außergerichtlich.
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