Steuerbegünstigte Prämien
Der hds und Gewerkschaften haben ein neues Abkommen zu steuerbegünstigten Produktivitätsprämien im Handels- und Dienstleistungssektor unterzeichnet. Was sich ändert.
Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol und die Gewerkschaften Filcams Cgil/Agb, Fisascat Sgb/Cisl, Uiltucs Uil/Sgk und Asgb Handel haben vor kurzem ein Abkommen zur Steuerbegünstigung von Produktivitätsprämien im Handels- und Dienstleistungssektor unterzeichnet. Mit diesem Abkommen, das am 20. Dezember 2016 in Kraft getreten ist, können Betriebe bei der Auszahlung von Produktivitätsprämien die Ersatzbesteuerung im Ausmaß von zehn Prozent in Anspruch nehmen. Interessierten Betrieben wird somit die Möglichkeit geboten, Prämien steuerbegünstigt auszuschütten. Es besteht aber keine Pflicht, Prämien auszuzahlen.
Um diese besondere Besteuerung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Prämien an messbare Produktivitäts-, Rentabilitäts-, Qualitäts-, Effizienz- und Innovationssteigerungen gebunden sein. Das Abkommen sieht dafür eine Reihe von Kennzahlen vor, die das Unternehmen den eigenen Gegebenheiten entsprechend auswählen kann. Der Arbeitnehmer kann außerdem entscheiden, die monetäre Prämie ganz oder teilweise mit betrieblichen Wohlfahrtsleistungen zu ersetzen. In diesem Fall sind die Leistungen gänzlich steuerbefreit.
Die interessierten Betriebe müssen das dem Abkommen beiliegende Formular ausfüllen und dem Amt für Arbeitsservice des Landes sowie der Bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK) schicken.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Abkommens ist die Anwendung und Einhaltung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags und des territorialen Zusatzabkommens.
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