Steuervorteil nutzen
Um in den Genuss der Steuerbegünstigungen bei der Zusatzrente zu kommen, muss innerhalb 31. Dezember eine Mitteilung eingereicht werden.
Der Steuerdienst des AGB/CGIL erinnert: Alle öffentlichen und privaten lohnabhängigen Beschäftigten, Personen ohne Beschäftigung und in steuerlicher Hinsicht zu Lasten lebenden Personen, die in Zusatzrentenfonds oder anderen individuellen Rentenformen eingeschrieben sind und deren Einzahlungen in die Zusatzrentenfonds steuerlich nicht absetzbar waren, müssen eine entsprechende Mitteilung an die Rentenfonds senden, um so zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zusatzrente in den Genuss der vorgesehenen Steuerbegünstigungen zu kommen.
Diese Mitteilung muss innerhalb 31. Dezember des auf die Einzahlungen folgenden Jahres gemacht werden, damit zum Zeitpunkt der Auszahlung der Rente keine zusätzliche Besteuerung vorgenommen wird.
Für die Ausarbeitung dieser Mitteilung können sich die Steuerzahler an den Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL wenden. Der Steuerdienst ist außerdem auch ein Infopoint von Pensplan für weitere Informationen zum Thema Zusatzrente.
Wer diese Mitteilung nicht macht, verliert das Anrecht auf eine in steuerlicher Hinsicht günstigere Behandlung der eingezahlten Rentenbeiträge. Derzeit liegt die Obergrenze der abziehbaren Beträge bei 5.164,57 Euro
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.