Skonto für Serafin
Der im Jahre 2006 bankrott gegangene Völlaner Baumeister Serafin Unterholzner kann mit einer Reduzierung seiner siebenjährigen Haftstrafe rechnen. Die Kassation hat das zweitinstanzliche Urteil aufgehoben, der Fall geht nun an das Oberlandesgericht Trient.
Von Thomas Vikoler
Es handelt sich um eine mehrjährige Galgenfrist, an deren Ende eine weitere positive Überraschung stehen könnte.
Ein positive Überraschung für Serafin Unterholzner, 53, dem Völlaner Baumeister, dessen Lana-Bau-Imperium am 19. Mai 2006 am Landesgericht Bozen für bankrott erklärt wurde.
Bis dahin der größte Konkurs eines Wirtschaftsbetriebs in Südtirol mit Ausständen im Ausmaß von 80 Millionen Euro.
Der Termin für die Konkurseröffnung spielte auch im Kassations-Rekurs von Unterholzners Verteidigern Paolo Fava und Beniamino Migliucci, zu dem nun die Urteilsbegründung vorliegt, eine nicht unerhebliche Rolle.
So hatten die Verteidiger eingewandt, dass ihr Mandant eigentlich Anrecht auf den dreijährigen Straferlass der Regierung Prodi habe. Der Konkurs gegen Lana Bau war wenige Tage nach dem Ablauf der Frist, vor der dieser Staatsskonto gewährte wurde, eröffnet worden. Die Kassation lehnte den Antrag von Fava und Migliucci allerdings ab.
Stattdessen nahmen sich gleich mehrere Anträge an, die Unterholzner mit Sicherheit eine Haftreduzierung bringen werden. Darüber entscheiden wird – in rund einem Jahr – das Oberlandesgericht Trient, auf das die Kassation den Fall verwiesen hat. Das zweitinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Bozen haben die römischen Richter wegen Begründungsmängeln nun aufgehoben.
Zur Erinnerung: Unterholzner war im Jahre 2009 von Vorverhandlungsrichterin Silvia Monaco im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu neun Jahren Haft wegen betrügerischen Bankrotts verurteilt worden. Im Juli 2012 folgte eine weitere Haftstrafe, diesmal im Ausmaß von viereinhalb Jahren, wegen Beihilfe zum Bankrott bzw. Konkursverschleppung. Auch bei diesem Urteil profitierte Unterholzner von einem Drittel Skonto wegen des verkürzten Verfahrens.
Im Berufungsverfahren vor dem Bozner Oberlandesgericht wurden beide Haftstrafen zusammengelegt, weil die Straftaten in Tateinheit begangen wurden. Im Februar 2014 reduzierte die Berufungsinstanz die Gesamtstrafe auf sieben Jahren Haft. Ein Riesen-Skonto, der den Unterholzner und seinen Anwälten aber nicht ausreichte.
Sie legten, auch um einen weiteren Gefängnisaufenthalt ihres Mandanten zu vermeiden, Rekurs bei der Kassation ein. Es vergingen über zwei Jahre, bis es am 5. Oktober dieses Jahres zur Verhandlung kam.
In der nun vorliegenden Urteilsbegründung wird den Bozner Berufungsrichtern unter Vorsitz des inzwischen pensionierten Renzo Paolo Pacher unterstellt, eine Reihe von Einwänden der Verteidigung gegen die erstinstanzlichen Urteile nicht gewürdigt zu haben. Sie hätten sich der Einfachheit halber auf Passagen aus den erstinstanzlichen Urteilen berufen. Begründungsmängel, die zu einer Aufhebung des Urteils führten.
„Die Richter hätten sich mit tatsächlich mit den Berufungsgründen auseinandersetzen müssen“, heißt es im Spruch der Kassation.
So hatte das Bozner Oberlandesgericht festgestellt, dass Unterholzner die ihm vorgehaltenen Straftaten nicht bestritten habe. Ohne die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass er, Unterholzner, sein Bau-Imperium vor dem Konkurs retten wollte und nicht etwa die Absicht hatte, Gläubigern Schaden zuzufügen.
Ein Hinweis an das Oberlandesgericht, das nun die Strafe neu festlegen muss. Mit der Tendenz in Richtung weiterer Reduzierung.
Einen Skonto hat Unterholzner bereits sicher. Die Kassation erklärte die Straftat der falschen Mitteilungen über seine Firmen für verjährt. Die Verjährung ist demnach am 19. Mai 2013 bzw. am 7. September dieses Jahres eingetreten. Die Höchststrafe für diesen Tatbestand liegt bei zwei Jahren.
Fest steht auch, dass die Haftstrafe für den Bauunternehmer frühestens in zwei Jahren rechtskräftig sein wird. Denn auf die Neufestlegung der Strafe durch das Oberlandesgericht Trient wird mit Sicherheit ein Rekurs an die Kassation folgen. Eine Verjährung des betrügerischen Bankrotts ist eher unwahrscheinlich, die Verjährungsfrist liegt bei 15 Jahren.
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