Die Version des Taxlers
Der Fall des Bozner Taxifahrers, der eine Kundin verprügelt haben soll, ist laut Polizeibericht komplexer als bisher dargestellt. Der Taxler wurde bei dem Streit mit der 33-jährigen Frau selbst verletzt und seine Brille beschädigt. Er wird selbst Anzeige erstatten.
Von Thomas Vikoler
Der Bericht liegt inzwischen auf dem Schreibtisch von Staatsanwalt Axel Bisignano, der formell ein Ermittlungsverfahren gegen den Bozner Taxifahrer eingeleitet, über den die ganze Stadt spricht. Eine 33-jährige gebürtige Kenianerin wirft ihm vor, sie während einer Taxifahrt am 2. Dezember ausgeraubt und verprügelt zu haben.
Am Mittwoch lehnte die Taxikommission der Gemeinde Bozen allerdings eine Suspendierung der Taxilizenz des Mannes ab.
Nicht ohne Grund, denn laut Polizeibericht ist der Fall komplexer als bisher dargestellt. Zwar läuft gegen den Taxler ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Raubes, Körperverletzung und Bedrohung (dieselben Tatbestände wie in der Anzeige des mutmaßlichen Opfers). Das Faszikel der Staatsanwaltschaft erhält aber auch Hinweise, die die Vorwürfe der Frau relativieren.
Zum Beispiel, dass der Taxifahrer bei dem Gefecht selbst verletzt worden ist. Er wandte sich – wie die Frau – an das Bozner Spital, wo bei ihm Verletzungen im Gesicht (Kratzer) mit einer Heilungsdauer von zehn Tagen festgestellt worden sind. Außerdem beklagt der Taxifahrer eine zu Bruch gegangene Brille.
Größer die Verletzung des Fahrgastes. Bei der 33-jährigen Frau aus Kenia stellten die Ärzte einen Bruch des Nasenbeins fest. Heilungsdauer: 15 Tage. Eine Körperverletzung, die durch nichts zu rechtfertigen ist.
Die Dynamik des Streits zwischen Fahrer und Fahrgast, der zu einer derartigen Gewalteskalation führte, ist derzeit Gegenstand von Ermittlungen. Aus dem Polizeibericht geht jedenfalls hervor, dass die Frau, die gegen 1.30 Uhr nachts am Pfarrhof zustieg, „betrunken“ war.
Erwiesen ist, dass es eine heftige Diskussion um die Fahrtroute des Taxis gab. Die Frau verdächtigte den Fahrer, um mehr kassieren zu können, eine längere Route als nötig gefahren zu sein. Im Verlauf der Diskussion hat der Taxifahrer laut Handy-Aufzeichnungen die Drohung ausgesprochen, die Frau zu verprügeln.
Unklar sind hingegen die Angaben der Frau über das Geld, das ihr der Fahrer des Taxis Nr. 22 entrissen haben soll. Zunächst sagte sie gegenüber der Polizei, es fehlten 20 Euro, in der Anzeige war dann von 50 Euro die Rede. Auch zum IPhone-Handy gibt es unterschiedliche Angaben: Im Polizeibericht steht, die Frau habe es verloren. In der Anzeige, dass es ihr der Taxifahrer entrissen und über das Brückengeländer geworfen habe.
Staatsanwalt Bisignano geht bereits jetzt davon aus, dass es sich in Bezug auf das Geld um keinen Raub handelt. Allenfalls um den Tatbestand des eigenmächtigen Inkassos eines Guthabens.
Wie es aussieht, wird sich Bisignano bald mit einer zweiten Anzeige zu dem Fall befassen müssen. Der Taxler, der weiter fahren darf, ist bereits mit einem Anwalt in Kontakt getreten.
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