Kein Fernseher, keine Gebühr
Im neuen Jahr ist erneut die Rai-Fernsehgebühr zu zahlen. So können Sie sich befreien lassen.
Alle diejenigen, die kein Fernsehgerät haben und von der Zahlung der TV-Gebühr befreit sein möchten, müssen bis spätestens 31. Jänner 2017 eine Erklärung über die Nichtverfügbarkeit eines TV-Gerätes einreichen und dabei die Übersicht A ausfüllen. Dies erklärt die Agentur der Einnahmen in Bozen.
In einer Mitteilung heißt es:
„Da die erste Rate der TV-Gebühr für das Jahr 2017 bereits auf die Stromrechnung von Jänner angelastet wird, teilen wir Ihnen mit, dass Sie – um die erste Anlastung auf der Stromrechnung zu vermeiden – bis Ende Dezember die Ersatzerklärung auf elektronischem Weg (oder bis spätestens 20. Dezember, falls Sie die Erklärung per Post übermitteln), einreichen müssen.“
Wird die Erklärung zwischen dem 1. Februar und 30. Juni eingereicht, ist die Befreiung der TV-Gebühr erst ab dem zweiten Semester wirksam.
Die Erklärung über die Nichtverfügbarkeit eines TV-Gerätes muss jedes Jahr eingereicht werden. Demnach sind auch diejenigen, die für das Jahr 2016 um Befreiung angesucht haben, angehalten diese einzureichen.
Wer hingegen mitteilen möchte, dass ein anderes meldeamtlich gemeldetes Familienmitglied die TV-Gebühr bereits zahlt, muss die Übersicht B der Ersatzerklärung abfassen. In diesem Fall kann die Erklärung im Laufe des Jahres jederzeit eingereicht werden. Sie hat ab 1. Jänner des Jahres, in dem sie eingereicht wurde, rückwirkende Wirksamkeit. Diese Erklärung muss nur einmal eingereicht werden.
Die Vordrucke und die Anleitungen sind auf der Webseite www.agenziaentrate.gov.it abrufbar.
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