Neue Kriterien
Die Landesregierung hat die Förderung von Fernwärme- und Biogas-Anlagen an die neuen EU-Bestimmungen angepasst. In Südtirol gibt es 77 Anlagen, die 275 Millionen kWh Strom produzieren.
Die Energieeffizienz soll verbessert und die erneuerbaren Energien stärker genutzt werden. Zu diesen Zielen der Klimastrategie „Energie Südtirol 2050“ gehört auch die Förderung energieeffizienter Fernwärme- und Biogasanlagen. Allerdings ist die Überarbeitung der Förderrichtlinien notwendig geworden.
„Mit dem neuen Beschluss“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher, „haben wir die Förderrichtlinien an die neuen Vorgaben der EU angepasst.“
Diese Anpassung hat nun einen neuen Berechnungsmodus des Beitrages für die Produktionsanlage als auch für das Fernwärmenetz zur Folge. „Gleichzeitig haben wir eine Anpassung der Richtlinien an die neuen Haushaltsbestimmungen vorgenommen und neue technische Qualitätskriterien beschlossen“, sagt Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner
Für den Neubau von Anlagen sind anspruchsvolle Qualitätskriterien eingeführt worden. Dazu gehören niedrige Emissionsgrenzwerte, hohe Wirkungsgrade und eine Mindestanschlussdichte pro Meter Verteilernetz. „Auf diese Weise ist sichergestellt“, sagt der Direktor der Umweltagentur, Flavio Ruffini, „dass nur mehr nachhaltige und wirtschaftlich rentable Anlagen gebaut werden.“
In den vergangenen fünf Jahren wurden lediglich zwei neue Fernwärmeanlagen realisiert. „Diese Zahl lässt erkennen, dass das Ausbaupotenzial für neue und größere Fernwärmeanlagen weitgehend erreicht ist“, sagt Landesrat Theiner. „Die Anstrengungen müssen sich jetzt auf die Verbesserung der Energieeffizienz der bestehenden Anlagen richten, damit der Brennstoffverbrauch reduziert werden kann.“
Die 77 mit Biomasse betrieben Fernheizanlagen ersetzen jährlich 71 Millionen Liter Heizöl zur Wärmeerzeugung und produzieren 275 Millionen kWh Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Auch die Förderrichtlinie für den Bau und die Erweiterung von Biogas-Anlagen wurden an die neuen EU-Vorgaben und an die Haushaltsbestimmungen angepasst.
Mit der Genehmigung der neuen Förderrichtlinien setzt die Landesregierung ihren bereits eingeschlagenen Weg fort und fördert weiterhin konsequent die Nutzung der erneuerbaren Energiequellen, wie sie von der Klimastrategie „Energie Südtirol 2050“ vorgesehen ist.
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