Landtag verurteilt Völkermord
Die Freiheitlichen forderten eine Verurteilung des türkischen Völkermords an Armeniern. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Sowohl im EU-Parlament als auch im deutschen Bundestag hatte diese Frage für hitzige Debatten gesorgt: Ist es richtig, den Türkischen Völkermord an Armeniern aus dem Jahr 1915 offiziell zu verurteilen – oder belastet die historische Anerkennung unnötig die Beziehungen zu einem zunehmend autokratischen Staat?
Für die Freiheitlichen war die Antwort auf diese Frage klar: In einem Beschlussantrag forderten sie den Landtag auf, sich im italienischen Parlament und der italienischen Regierung um eine Verurteilung des Völkermord an den Armeniern durch die Türkei im Sinne des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Völkermordkonvention 1948) zu bemühen.
Pius Leitner (Freiheitliche) zeigte sich erfreut über die jüngste Stellungnahme des Europäischen Parlaments – leider nicht auch der EU-Kommission -, gerade angesichts der heutigen Ereignisse in Syrien, aber vor allem in der Türkei nach dem Putschversuch. Zu dieser Entwicklung dürfe man nicht schweigen. Hätte Deutschland den Völkermord an den Juden nicht eingestanden, wäre es heute nicht Mitglied der Völkergemeinschaft; so sollte man es auch mit der Türkei handhaben.
Man sehe, wie in der Türkei die Kurden verfolgt und die Demokratie ausgehebelt werden, bemerkte Bernhard Zimmerhofer (STF). Auch Italien hätte noch einiges aufzuarbeiten, siehe faschistische Relikte. Er erklärte seine volle Zustimmung zum Antrag.
Der Genozid an den Armeniern habe 1,5 Mio. Menschenleben gekostet, erklärte Hans Heiss (Grüne), er habe eine Vorläuferfunktion für andere Völkermorde im 20. Jahrhundert. Trotz der schwierigen Beziehungen zur Türkei und trotz des Flüchtlingsabkommens habe der Bundestag den Völkermord an den Armeniern verurteilt. Man müsse aber auch berücksichtigen, dass es nicht dieselbe Türkei, jene von Atatürk, sei, die den Völkermord verübt habe. Daher werde sich seine Fraktion enthalten.
Italien habe den Genozid nicht verurteilt, sondern für eine Annäherung zwischen Türken und Armeniern plädiert, präzisierte Ulli Mair (F). Türkischstämmige Abgeordnete zum Bundestag hätten nach der Abstimmung Polizeischutz anfordern müssen. Völkermorde würden nicht verjähren, es sei Pflicht, sie zu brandmarken. Ein friedliches Europa sei nur möglich, wenn alle sich ihrer historischen Verantwortung stellten.
Es sei der Kommunist Karl Liebknecht gewesen, der im Reichstag auf den Völkermord hingewiesen habe, und es habe bereits damals diplomatische Verstimmungen mit der Türkei gegeben, die damals allerdings noch das osmanische Reich gewesen sei, bemerkte Sven Knoll (STF). Man weise zu Recht auf die Gräueltaten anderer Staaten hin, man müsse aber auch im eigenen Land auf Missstände hinweisen. In Südtirol stünden drei Denkmäler, die einen Völkermord verherrlichten, unter anderem das Alpinidenkmal in Bruneck.
Andreas Pöder (BürgerUnion) warnte davor, Volkermorde gegeneinander aufzurechnen. Hier gehe es um einen bestimmten Völkermord, und es gehe auch um die heutige Türkei und ihr Verhältnis zur eigenen Vergangenheit.
LH-Stv. Richard Theiner bezeichnete das Thema als immer noch aktuell, das zeige auch die Debatte im Bundestag. Was heute eigentlich skandalös sei, sei die heutige Haltung der türkischen Regierung. Aber keiner könne sich die Hände in Unschuld waschen, alle Kolonialmächte hätten ihre Verbrechen begangen. 1915 sei Deutschland die einzige Macht gewesen, das seinen Bündnispartner osmanisches Reich hätte aufhalten können.
Der Antrag wurde mit 25 Ja und 3 Enthaltungen genehmigt.
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