Der verschickte Penis
Ein Unteroffizier der Carabinieri ist am Bozner Landesgericht der „Verlockung von Minderjährigen“ angeklagt. Er hatte im Internet Bilder seines (mutmaßlichen) Penis verschickt.
Von Thomas Vikoler
Ob die Fotos, die der Unteroffizier in das weltweite Netz stellte, seine eigenen Körperteile abbildeten oder gestohlen waren, das haben die Ermittler nicht überprüft.
Für sie war der Tatbestand der „Verlockung von Minderjährigen“ nach Strafrechtsartikel 609undices unabhängig davon erfüllt.
Es geht in dieser skurrilen Geschichte um Kontaktaufnahmen eines während des Tatzeitraums in Südtirol stationierten Angehörigen der Carabinieri über Facebook.
Der Unteroffizier legte sich dort ein falsches Profil zu – er ist heute 45 Jahre alt, im Netz machte er sich wesentlich jünger -, über das er Kontakt mit jungen Mädchen aufnahm. Sie akzeptierten ihn als Freund und so ergab sich ein reger Chat-Verkehr zwischen dem vermeintlichen jungen Mann und den zum Teil sehr jungen Mädchen.
Die Postpolizei kam auf 15 Unter-16-Jährige mutmaßliche Opfer.
Zwei von ihnen haben sich als Zivilpartei in den Prozess eingelassen, der am Montag am Landesgericht vor Einzelrichter Ivan Perathoner startete.
Denn der 45-jährige Carabinieri begnügte sich nicht, mit den Mädchen zu chatten (was an sich keine Straftat ist), sondern wurde, zwischen Februar 2013 und November 2014 wiederholt auf digitale Weise körperlich. Zunächst verschickte er eine Art Profil-Bild von sich, und zwar einen nackten Oberkörper mit durchtrainierter Bauchpartie (Sixpack). Es gibt erhebliche Zweifel daran, ob es sich dabei um den Bauch des Unteroffiziers handelt. Wahrscheinlich sind aus dem Internet heruntergeladene Bodybuilder-Fotos.
Mit Stufe II seiner Annäherungsversuche erfüllte der Carabiniere, der inzwischen nicht mehr in Südtirol tätig sein soll, für die Staatsanwaltschaft Bozen den Tatbestand der „Verlockung von Minderjährigen“: Der Mann schickte den Mädchen Fotos mit einem erigierten Penis. Das es sich dabei um seinen eigenen handelt, wird von den Ermittlern wiederum bezweifelt.
Eltern entdeckten eines der Penis-Fotos auf dem PC ihrer Tochter und erstatteten Strafanzeige gegen Unbekannt. Über die IP-Adresse konnte der Absender der Fotos von der Postpolizei problemlos ausfindig gemacht werden. Sein Computer und sein Handy wurden beschlagnahmt, der gesamte Chat-Verkehr (auch die gelöschten Daten) rekonstruiert.
Offensichtliche Beweise gegen den Ordnungshüter, die sich schwer widerlegen lassen.
Tatsächlich beantragte sein Verteidiger Flavio Moccia eine Überstellung des Unteroffiziers in den Sozialdienst mit Probezeit. Ist dieser absolviert, erlischt die ihm vorgehaltene Straftat, für die ein Strafrahmen von einem bis drei Jahren Haft vorgesehen ist.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass den beiden Zivilparteien Schadenersatz bezahlt wird. Das soll bis zur nächsten Verhandlung im April kommenden Jahres geschehen. Bis dahin soll auch das Sozialarbeits-Programm für den Carabinieri erstellt sein.
Am Ende entscheidet Richter Perathoner, ob dieser Ausstieg aus dem Strafverfahren möglich ist oder nicht.
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