Der Baby-Bonus
Das Haushaltsgesetz 2017 wurde von der Kammer genehmigt. Es enthält familien- und frauenfreundliche Maßnahmen, freut sich die Abgeordnete Renate Gebhard.
Die römische Abgeordnetenkammer hat am Montag das Haushaltsgesetz 2017 in erster Lesung genehmigt. Darin sind auch eine Reihe von familien- und frauenpolitischen Maßnahmen enthalten, die Familien und Eltern unterstützen und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
Das sogenannte Familienpaket des Haushaltsgesetzes sieht insgesamt 600 Millionen Euro für familienfreundliche Maßnahmen im Jahr 2017 und 700 Millionen Euro für das Jahr 2018 vor. Die Regierung sieht in dem Maßnahmenpaket etwa einen einmaligen, einkommensunabhängigen Bonus von 800 Euro für werdende Mütter vor, die im Jahr 2017 ein Kind zur Welt bringen. Damit soll dem drastischen Geburtenrückgang entgegengewirkt werden. Zudem ist der sogenannte Babybonus in der Höhe von 960 Euro für Familien bis zu einem Gesamteinkommen von 25.000 Euro um ein weiteres Jahr verlängert worden.
Eine neue Maßnahme stellt der sogenannte Kita-Bonus dar („bonus asili nidi“): Dieser umfasst maximal 1.000 Euro jährlich und wird unabhängig vom Einkommen gegen Vorlage der Belege einer Betreuungseinrichtung ausbezahlt.
Die Vouchers für Babysittung zur finanziellen Unterstützung von Frauen, die nach der obligatorischen Mutterschaft frühzeitig in den Beruf zurückkehren, ist ebenfalls für das Jahr 2017 verlängert worden. Diese Wertgutscheine können nicht nur von lohnabhängig beschäftigten Müttern, sondern seit 2016 auch von selbstständig tätigen Frauen und Unternehmerinnen in Anspruch genommen werden: Arbeitnehmerinnen erhalten den monatlichen Beitrag von bis zu 600 Euro für insgesamt sechs Monate, selbständige und unternehmerisch tätige Frauen für drei Monate.
„Dieses Maßnahmenpaket stellt eine große Erleichterung und Unterstützung für Eltern dar, um Familie und Beruf erfolgreich unter einen Hut zu bringen“, zeigt sich die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard überzeugt.
Der verpflichtende Vaterschaftsurlaub ist laut der Südtiroler Parlamentarierin hingegen als eine Maßnahme für eine stärkere Sensibilisierung und eine Bewusstseinsänderung zu sehen: Vätern stehen innerhalb der ersten fünf Monate ab der Geburt ihres Kindes bestimmte Tage zu, und zwar zwei Tage im Jahr 2017 und fünf Tage im Jahr 2018 – einer davon fakultativ.
Nicht zuletzt hebt Renate Gebhard noch die Verlängerung der so genannten „Opzione donna“ hervor: Frauen, die innerhalb 31. Dezember 2015 insgesamt 35 Beitragsjahre für die Rente sowie ein Alter von 57 Jahren und drei Monaten (58 Jahre und 3 Monate für selbstständig tätige Frauen) erreicht haben, können eine Frühpensionierung in Anspruch nehmen, dies sofern sie sich für eine Berechnung der Rente nach dem beitragsbezogenen System entscheiden.
Das Haushaltsgesetz kommt jetzt in den Senat zur Behandlung.
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