Aufschub für Vereine
Die Defibrillatorenpflicht für Amateursportvereine gilt erst ab Juli 2017. Ein entsprechender Antrag der Autonomiegruppe wurde am Mittwoch genehmigt.
Erst ab Juli 2017 gilt für Amateursportvereine die Pflicht, bei Wettkämpfen und Training einen Defibrillator bereit zu stellen und die Anwesenheit einer zu dessen Benutzung ermächtigten Person zu gewährleisten.
Dieser Aufschub wurde dank der Annahme eines Abänderungsantrages erreicht, den die Autonomiegruppe vorgelegt hatte. „Unser Antrag wurde zuerst vom Gesetzgebungsausschuss genehmigt und am Mittwoch vom Plenum des Senates bestätigt“, so SVP-Senator Hans Berger. Dieser Aufschub sei im Gesetzesdekret enthalten, in welchem Maßnahmen für die vom Erdbeben betroffene Bevölkerung vorgesehen sind und das vom Senat in erster Lesung angenommen worden ist.
Dank dieses Aufschubes haben auch Südtirols Amateursportvereine noch bis Juli 2017 Zeit, Personen im Umgang mit Defibrillatoren schulen zu lassen, so Senator Berger. Das Dekret wird nun der Abgeordnetenkammer weitergeleitet, die den Gesetzestext mit großer Wahrscheinlichkeit ohne Änderungen endgültig genehmigen wird.
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