Die Sex-Arbeiterinnen
Soll man die Prostitution verbieten? Arnold Tribus macht sich Gedanken darüber, ob eine soziale Gesellschaft es akzeptieren kann, dass Menschen ihren Körper „verkaufen“.
In Bozen bleibt die Prostitution ein Dauerbrenner, seit sich Bürgermeister Renzo Caramaschi der Sache angenommen und zur Chefsache erklärt hat. Anstatt im Dunkeln zu dümpeln, hat die Gemeinde eine große Tagung organisiert, die erste dieser Art, bei der das Thema von verschiedenen Seiten erörtert wurde.
Es war auch eine ehemalige Prostituierte dabei, Pina Corvre, die sich als „Gewerkschafterin“ der Prostituierten einen Namen gemacht hat.
Dass viele Frauen aus Afrika und den Oststaaten zur Prostitution genötigt werden, sei ein großes Problem, meinte sie, diese Frauen müssten aus ihrem Sklavendasein befreit werden.
Und natürlich sei es auch ein Problem, wenn Prostituierte in Wohngebieten ihrer Arbeit nachgehen, aber da müssen die Verwaltungen dafür sorgen, dass Rotlichtzonen ausgewiesen werden, in denen die Prostitution ausgeübt werden kann, ohne Bewohner zu stören. Es wurde auch das Thema des Verbotes der Prostitution aufs Tapet gebracht, das zuerst in Schweden und dann in Frankreich eingeführt wurde, wo gekaufter Sex für Freier verboten ist. Den Kunden von Prostituierten drohen empfindliche Strafen von 1.500 bis 3.500 Euro im Wiederholungsfall.
Im liberalen Deutschland ist Prostitution ein offiziell anerkanntes Gewerbe, Sex kann ganz legal gekauft werden.
In Schweden hingegen werden Freier bestraft, wenn sie für sexuelle Handlungen bezahlen. Ganz gleich ob sie dies mit Geld tun oder mit teuren Geschenken, Alkohol oder Drogen. Selbst der Versuch ist strafbar. Bis zu einem Jahr Haft droht einem Freier laut Gesetz, die Prostituierten bleiben unbehelligt.
Das moralische Selbstverständnis hinter dem schwedischen Gesetz besagt, dass es einen selbstbestimmten Sexarbeiter nicht geben kann. Es bestehe immer ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Käufer und Dienstleister. Eine soziale Gesellschaft könne es aber nicht akzeptieren, dass Menschen ihren Körper „verkaufen“, um Geld zu verdienen. Seit 1999 ist Prostitution in Schweden verboten.
Seit Inkrafttreten des Verbots 1999 bis Ende 2012 registrierte Schwedens Polizei 4.782 Fälle von gekauftem Sex, wie eine Studie der Nationalen Behörde für Kriminalprävention (Bra) ergab. 2012 wurden 551 Vorfälle bekannt.
Davon führten 343 zu einer Verurteilung des Freiers – für die Regierung eine hohe Zahl, da der Nachweis, dass für Sex tatsächlich bezahlt wurde, schwierig zu führen ist. Allerdings bekommen Freier nach Polizeiangaben zumeist Geld- oder Bewährungsstrafen oder sie müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Strafen beginnen bei umgerechnet rund 250 Euro, können aber auch deutlich teurer ausfallen.
Kein Freier wanderte bisher ins Gefängnis, nur weil er für Sex bezahlt hatte.
Ohnehin dürfte die Dunkelziffer hoch sein. Wie viele „Bestellungen“ sexueller Dienstleistungen im Internet im Schutze der Anonymität getätigt werden, weiß niemand so genau. Auch der Nachweis, dass es sich bei Verabredungen zum Sex tatsächlich um Prostitution handelt, ist natürlich schwer zu führen.
Wer sich zu Beispiel mit einer der Damen trifft, die in der TAGESZEITUNG ihre Dienste anbieten, der geht ja zu einer Masseuse. Was dann hinter geschlossener Tür passiert, kann man nicht wissen und geht niemanden etwas an, wenn die Begegnung von beiden Seiten auf Freiwilligkeit beruht.
Trotz Verbots wird nach wie vor Sex gekauft, das Gewerbe ist ins Internet abgewandert. In Deutschland hat sich die Frauenzeitung „Emma“ von Alice Schwarzer für ein Prostitutionsverbot stark gemacht, ist aber (noch) gescheitert.
Schwarzer sagt, dass Prostitution ein fundamentaler Verstoß gegen die Würde des Menschen sei, des weiblichen wie des männlichen. Prostitution sei kein einvernehmlicher Sex, da bezahle eine Person, die Lust hat, eine, die keine hat. Die Tendenz ist also klar. Wenn zwei Staaten, die ja weltweit ob ihrer Freiheit gerühmt wurden, die Prostitution verboten haben, dann weiß man, wo es lang geht.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.