Der Steuer-Dschungel
Der „IMI-Day“ am 16. Dezember rückt näher. Für die Stadt Bozen sollte dies eine Steuereinnahme von ungefähr 42 Millionen Euro bedeuten. Aber es ist ein Dschungel an 37 Steuersätzen und Abzügen.
Die ersten Zahlungsaufforderungen sind bereits in den Haushalten angekommen: die Zahlungsfälligkeit der zweiten und letzten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer (IMI) rückt näher – Freitag, der 16. Dezember. Die Südtiroler Gemeinden bereiten sich darauf vor, einen wichtigen Teil des eigenen Haushalts zu kassieren. Für die Stadt Bozen sollte dies eine Steuereinnahme von ungefähr 42 Millionen Euro bedeuten.
Sollte. Denn die Auswirkungen der neuen Steuerfreibeträge auf die Erstwohnung, die von der Landesregierung im September beschlossen wurden, schlagen zu Buche: in Bozen machen die Freibeträge immerhin ca. zwei Millionen aus. Differenzen, die aber vom Palais Widmann ausgeglichen werden. Die Landesregierung hat dafür 11 Millionen im Landeshaushalt vorgesehen. In allen Gemeinden müssen so die Einkünfte durch die IMI neu berechnet werden: Meran sah vor der Einführung der neuen Steuerfreibeträge Einnahmen in Höhe von 17.881.917 Euro vor, in Brixen wurden 7.420.000 erwartet. Zahlen, die leicht nach unten korrigiert werden müssen.
„Die Freibeträge auf die Erstwohnung sind sicher positiv für die Bürger“, unterstreichen der Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen, Richard Burchia, und sein Vizepräsident Claudio Zago . „Sie sind aber auch das beste Beispiel für den Dschungel an Steuern, Steuersätzen, Freibeträgen und Abzügen, in dem es dem Steuerzahler schwer fällt, sich zurecht zu finden. Es ist wünschenswert, dass man hier Formen der Vereinfachung findet, wie es z.B. mit der Abschaffung der Irpef-Steuerzuschlages für alle ortsansässigen der Gemeinde Bozen, die von Bürgermeister Caramaschi durchgesetzt wurde. Nur so wird wirklich ein Beitrag zu unserem Wirtschaftswachstum gewährleistet und das Vertrauen in die Bürokratie gestärkt, die immer schlanker und effektiver werden muss.“
Außerdem möchte die Kammer daran erinnern, dass die Zusendung der Zahlungsaufforderung nur ein zusätzlicher Service der Gemeinden ist, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass, wer keine erhält, nicht doch IMI bezahlen muss. Die Datenbanken der Immobilienbesitze sind nämlich nicht immer auf dem neuesten Stand. Es ist daher ratsam für die Steuerzahler, die eigene Position auf jeden Fall zu kontrollieren, so die Kammer.
Richard Burchia sagt: „Vielleicht ist es angebracht hervorzuheben, um Missverständnissen vorzubeugen, dass, wer keine Aufforderung erhält, nicht unbedingt in Ordnung ist. Wie bereits in der Vergangenheit immer wieder betont wurde, werden die Datenbanken zu den Änderungen von Eigentum von Immobilien nicht in Echtzeit aktualisiert und deshalb ist es absolut empfehlenswert und im Interesse des Steuerzahler, die eigene Position zu kontrollieren – auch für all jene, die eine Zahlungsaufforderung erhalten.“
IMI 2016: Steuersätze und Abzüge
Und tatsächlich ist eine Vereinfachung zu empfehlen, meint die Kammer. Die von der Provinz vorgeschlagene „zusammenfassende Tabelle der Steuersätze und Abzüge“ enthält 37 verschiedene Positionen: vom gewöhnlichen Steuersatz von 1 Prozent, über den Steuersatz von 0,40Prozent für die Erstwohnung mit einem Steuerabzug von 902,35 Euro, bis hin zur Dienstwohnung, für die ein Steuersatz von 1 Prozent und Abzüge in Höhe von 902,35 Euro gelten.
Außerdem sind weitere Abzüge vorgesehen, so für minderjährige Kinder ab dem dritten (50,00 Euro pro Kopf) oder für Personen mit schwerer Behinderung in der Familie (50,00 Euro pro Kopf). Am niedrigsten besteuert werden mit 0,20 Prozent Betriebe, die Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, Immobilien, die von landwirtschaftlichen Mitarbeitern bewohnt werden, Immobilien, die von landwirtschaftlichen Betrieben als Büro genutzt werden und Räumlichkeiten, die der Lagerung, der Weiterverarbeitung und dem Verkauf von bäuerlichen Produkten dienen. Auch Immobilien, die von Onlus-Vereinen, Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, gleichgestellten Schulen, Genossenschaften ohne Gewinnabsicht, die die Sozialversicherungsklauseln im Kulturbereich berücksichtigen.
Die Zahlungsaufforderungen der Gemeinde Bozen sind unterwegs
Inzwischen erreicht die Bozner Bürger auch das Informationsschreiben der Gemeinde, welches auch das Modell F24 enthält. Der Saldo ist innerhalb 16. Dezember zu begleichen. Bürger, welche eine Jahresgebühr von oder weniger als 10 Euro zu bezahlen haben, müssen keine Einzahlung vornehmen und werden auch keinen Brief von der Gemeinde bekommen. Wer keinen Brief bekommt, sollte seine Position aber auf jeden Fall kontrollieren, rät die Kammer.
Für 18.176 Bürger wird der Brief auch die Berechnung der Steuer aufgrund der in der Datenbank des Steuerbüros eingetragenen Immobilien enthalten. Keine Berechnung hingegen erhalten 2.856 Steuerzahler, schon aber das Informationsschreiben. Von diesen erhalten 2.719 eine Liste der eingetragenen Immobilien. 140 Steuerzahler hingegen besitzen mehr als 30 Immobilien in der Gemeinde Bozen: ihnen wird auch die Liste der Immobilien nicht zugestellt.
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