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Das Portaborse-Gesetz

geld-landtagDer I. Gesetzgebungsausschuss hat den Gesetzentwurf von Landtagspräsident Roberto Bizzo zur Einstellung von Mitarbeitern der Landtagsfraktionen genehmigt.

Der I. Gesetzgebungsausschuss hat am Donnerstag den Landesgesetzentwurf Nr. 109/16 – Bestimmungen über das Personal der Fraktionen des Südtiroler Landtages, vorgelegt von Präsident Roberto Bizzo – mit 5 Ja (Magdalena Amhof, Christian Tschurtschenthaler, Dieter Steger, Josef Noggler und Oswald Schiefer) und 4 Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Pius Leitner, Hans Heiss und Alessandro Urzì) gutgeheißen.

Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof berichtet, gab es im Ausschuss einen grundsätzlichen Konsens zum Entwurf, die Enthaltungen seien auf einem Klärungsbedarf zu den enthaltenen Bestimmungen über die Zweisprachigkeit begründet.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Personal der Fraktionen auf deren Vorschlag vom Landtag direkt angestellt wird, allerdings mit Kollektivvertrag für den Privatsektor. Eine besondere Regelung wird dabei für die Einhaltung der Bestimmungen zur Zweisprachigkeit vorgesehen. In erster Anwendung des Gesetzes haben die Mitarbeiter 24 Monate Zeit, um einen Zweisprachigkeitsnachweis zu erlangen, wobei dieser noch nicht der jeweiligen Funktionsebene entsprechen muss.

Danach wird eine weitere Frist von 30 Monaten eingeräumt, innerhalb der ein Zweisprachigkeitsnachweis vorgelegt werden muss, der Funktionsebene und Studientitel entspricht – ansonsten erfolgt eine Rückstufung in der Besoldung.

„Über diesen Passus wurde viel diskutiert, weil derzeit nicht alle Fraktionsmitarbeiter den entsprechenden Nachweis haben“, berichtet Amhof, die auch betont, dass die Anstellung künftig nur mehr befristet (maximal eine Legislaturperiode) möglich ist. Das Gesetz soll noch vor dem Referendum über die Verfassung, mit dem auf die Finanzierung der Fraktionen neu geregelt wird, verabschiedet werden, d.h. in der Landtagssitzung Ende November.

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