Neues Pressegesetz
Das neue Pressegesetz ist am Dienstag in Kraft getreten: Darin sind wichtige Neuerungen für den Schutz der sprachlichen Minderheiten enthalten.
Am Dienstag, den 15. November, tritt das neue Pressegesetz in Kraft. Im Rahmen seiner parlamentarischen Behandlung konnten für Südtirol und insbesondere für den Schutz der sprachlichen Minderheiten wichtige Neuerungen erreicht werden.“
Das teilen der Südtiroler SVP-Senator Karl Zeller, Vorsitzender der Autonomiegruppe im Senat, sowie der SVP-Kammerabgeordnete Daniel Alfreider, Vorsitzender der sprachlichen Minderheiten in der Kammer, in einer Aussendung mit.
Das Gesetz sieht vor, dass in der gesamtstaatlichen Journalistenkammer – die nun insgesamt 60 Mitglieder zählen wird – mindestens zwei dieser Mitglieder den anerkannten sprachlichen Minderheiten angehören müssen, und zwar je ein Publizist und je ein Journalist.
Geändert wurde außerdem das Berufskammergesetz von 1963, das bisher die Einrichtung einer lokalen Berufskammer nur auf regionaler Ebene vorsah:
Während es bislang nur eine Journalistenkammer mit Sitz in Trient für die gesamte Region Trentino-Südtirol gab, wurden in diesem Pressegesetz die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um für Südtirol eine eigene Berufskammer einzurichten.
„Hierfür muss die Durchführungsverordnung von 1965 an das neue Pressegesetz angepasst werden“, so die SVP-Parlamentarier. Im Gesetz verankert wurde auch die Beibehaltung der Förderung der Minderheitenzeitungen.
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