Die neue Kontrollstelle
In der Landesvergabeagentur nimmt eine Auditstelle ihre Arbeit auf. Die Landesregierung hat sich am Dienstag auf die Arbeitsweise dieser Kontrollstelle verständigt.
Das neue Landesvergabegesetz (Nr. 16/2015) sieht vor, dass mindestens sechs Prozent aller Vergaben überprüft werden. Eine eigene Auditstelle übt diese Überwachungstätigkeit aus. Die Landesregierung hat am Dienstag die Weichen für die Arbeit dieser Auditstelle gelegt. Sie hat auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher die Rahmenrichtlinien zur Durchführung der Kontrollen beschlossen.
„Mit dem neuen Landesvergabegesetz wurden die Kontrollen der Vergaben einführt“, so der Landeshauptmann im Anschluss an die Pressekonferenz, „nun ist es notwendig, die Vorgangsweise bei diesen Kontrollen zu bestimmen, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig unterstützen wir damit auch die Vergabestellen in ihrer Tätigkeit.“
Die Auditstelle der Vergabeagentur wird bereits in diesem Jahr tätig. Sie wird ihre Überwachungsarbeit dann stufenweise ausbauen. In der ersten Versuchsphase, also noch in diesem Jahr, sollen acht Verfahren überprüft werden, darunter eine Direktvergabe, ein Akkordauftrag, je zwei Verhandlungsverfahren für Arbeiten unter und über der EU-Schwelle von 200.000 Euro sowie je zwei offene oder nicht offene Verfahren. Diese ersten Erfahrungen sollen dazu beitragen, die Kontrolltätigkeit, die ab 2017 regulär und formell anlaufen wird, möglichst effizient zu gestalten.
In den Rahmenbedingungen werden auch die Modalitäten vorgegeben, nach denen die Stichproben ausgewählt werden. In den Topf, aus dem die zu prüfenden Vergaben gefischt werden, fallen alle Vergabeverfahren von Landesinteresse, sowohl Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen einschließlich der Konzessionen und Verträge von öffentlich privaten Partnerschaften sowie die Vergaben an Generalunternehmen und die Inhouse-Vergaben.
Ausgenommen sind die Vergaben von privaten Subjekten und Verfahren, die anderen Überprüfungsverfahren unterzogen werden: beispielsweise Vergaben von Gemeinden, die von der vom Gemeindenverband gebotenen Möglichkeit der Durchführung des internen Controllings Gebrauch machen, oder solche, die über EU-Fonds finanziert und somit von der zuständigen Audit-Behörde geprüft werden.
Die Auditstelle überprüft, ob alle gesetzlichen Bestimmungen – von der Vorbereitung der Ausschreibung über die Veröffentlichung bis zum Zuschlag – eingehalten wurden. Sie berücksichtigt dabei beispielsweise die Teilnahmevoraussetzungen, die Begründungskriterien oder die Ernennung der technischen Kommission.
Sofern keine besonderen Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden, erstattet die Auditstelle der Landesregierung einmal jährlich Bericht über ihre Arbeit, die durchgeführten Kontrollen und die Ergebnisse. Im Falle von besonderen Umständen wird die Landesregierung umgehend informiert.
„Durch das Audit kann die AOV erkennen, wo die Vergabestellen die größten Schwierigkeiten haben“, so Landeshauptmann Kompatscher, der in der Landesregierung für das Vergabewesen verantwortlich ist, „und dann gezielt Unterstützung und Hilfestellungen leisten.“
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