Die Winterreifen-Pflicht
Ab 15. November gilt Winterausrüstungspflicht auf der Brennerautobahn. Auf Landesstraßen muss man bereits jetzt bei Schnee und/oder Eis Winterausrüstung haben.
„Winterreifen oder Schneeketten sind für ein sicheres Weiterkommen in den Wintermonaten unabdingbar, deshalb sollten die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge winterfit machen und so auch selbst zu mehr Sicherheit auf Südtirols Straßen beitragen“, unterstreicht der Abteilungsdirektor des Straßendienstes Philipp Sicher.
Die Umrüstphase ist nun fast abgeschlossen – der Schnee kann kommen, heißt es vom Kraftfahrzeugamt des Landes. Auf den Landesstraßen Südtirols gilt eine situative Winterausrüstungspflicht: Bei Schnee und/oder Eisbildung auf der Fahrbahn müssen Fahrzeuge mit homologierter Winterausrüstung – Winterreifen oder Schneeketten – ausgestattet sein.
Auf der Brennerautobahn besteht eine generelle Pflicht unabhängig von den Witterungsverhältnissen von 15. November bis zum 15. April: hier gilt entweder mit Winterreifen zu verkehren oder passende Schneeketten an Bord zu haben. Wenn aufgrund bedeckter oder eisiger Fahrbahn notwendig, so müssen die Ketten aufgezogen sein.
„Winterreifen bieten aufgrund der Eigenschaften ihrer Gummimischung bei kalten Temperaturen deutlich mehr Haftung auf der Fahrbahn, das heißt, der Bremsweg wird kürzer und die Spurstabilität höher“, sagt Markus Kolhaupt vom Kraftfahrzeugamt des Landes.
„Für eine gute Haftung der Pkws auf schneebedeckten Fahrbahnen sind Winterreifen, die nicht älter als vier Jahre sind und eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen ratsam“, erklärt Kolhaupt.
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