Schuldig gesprochen
Zum dritten Mal in diesem Jahr muss das Land für eine Reihe verlorener Gerichtsprozesse bezahlen. Gestritten wurde unter anderem um Grundstücke in der Flughafenschutzzone.
Von Anton Rainer
Was noch im vergangenen Jahr durch einen simplen Beschluss der Landesregierung geregelt werden konnte, muss seit 2016, aufgrund eines römischen Dekrets, per Gesetz durch den Landtag: Über knapp 240.000 Euro an verlorenen Prozesskosten stimmten Südtirols Abgeordnete in diesem Jahr bereits ab – mit dem jüngsten Gesetzesentwurf kommen nun weitere 131.720 Euro dazu.
Für 55 Gerichtsprozesse hat das Land damit seine Schuld beglichen und eine ganze Reihe von Urteilssprüchen „ad acta“ gelegt. Im aktuell dritten Gesetzesentwurf dieses Jahres betreffend sogenannter „außeretatmäßigen Verbindlichkeiten“ geht es um insgesamt 18 Prozesse.
Für den Abgeordneten Andreas Pöder sticht vor allem ein von einem Bozner Unternehmen gewonnenes Verfahren gegen das Land und die ehemalige Standortförderungsagentur BLS heraus. Geklagt wurde auf einen Wertausgleich eines Gewerbegrundstücks in der sogenannten Flughafenschutzzone. Weil sich der Wert der dort liegenden Grundstücke aus naheliegenden Gründen vermindert, mussten Verfahrenskosten von über 12.000 Euro bezahlt werden – obwohl der Flughafen Bozen schon bald Geschichte sein könnte.
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