Die Volksbank-Aktie
Der Verwaltungsrat der Volksbank hat den Auszahlungspreis der Aktie im Zuge der Umwandlung in eine AG festgelegt: 12,10 Euro.
Der Verwaltungsrat der Südtiroler Volksbank hat am Montag den Auszahlungspreis der Aktie im Zuge der Umwandlung in eine AG bei 12,10 Euro pro Aktie festgesetzt.
Die Voraussetzungen für eine Kapitalauszahlung bestehen zum heutigen Zeitpunkt laut der Bank nicht, die endgültige Entscheidung wird nach der Umwandlung getroffen. Zudem wurde der Strategieplan bis 2021 genehmigt.
Im Zuge der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft steht den Mitgliedern und Aktionären einer Gesellschaft per Gesetz das so genannte Austrittsrecht zu. Die Bank ist dazu verpflichtet, einen Auszahlungspreis (valore di liquidazione) festzusetzen – für jene Mitglieder, die von ihrem Austrittsrecht Gebrauch machen. Heute hat der Verwaltungsrat der Volksbank diesen Auszahlungpreis bei 12,10 Euro pro Aktie festgesetzt.
Die Volksbank hat für die Bewertung die Gutachten von zwei unabhängigen Beratern eingeholt. Die Gutachter haben für den Auszahlungspreis eine gemeinsame Preisspanne von 12,10 – 15,00 Euro pro Aktie angegeben, was einem Buchwertmultiple von 0,73 bis 0,90 entspricht.
Die Bewertung beruht auf der anhaltend schwierigen Marktsituation im Bankensektor. Sie ist charakterisiert von einem niedrigen Zinsniveau und einem dauerhaften Margendruck sowie einem starken regulatorischen Druck, der zu zusätzlichen Kosten führt. Zudem führt die fortschreitende Digitalisierung zu einem Umbau der Vertriebsmodelle der traditionellen Banken. Bankaktien im gesamten System stehen auch deshalb derzeit unter hohem Druck.
„Den Verwaltungsräten der Volksbank ist es angesichts dieser Rahmenbedingungen bewusst, dass sie bei der Festlegung des Auszahlungspreises besonders umsichtig vorgehen mussten“, sagte Volksbank-Präsident Otmar Michaeler.
Die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sehen vor, dass die Bank im Rahmen der Umwandlung in eine AG die Auszahlung der Aktien einschränken oder ausschließen kann, sofern dies notwendig ist. Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass zum heutigen Zeitpunkt die dafür notwendigen Bedingungen nicht gegeben sind. „Eine Auszahlung würde den bisherigen Einschätzungen zur derzeitigen und zukünftigen Vermögenslage der Bank widersprechen und sich unverzüglich auf die Kapitalratios auswirken und somit die notwendigen Mittel für die Wachstumsziele des Strategieplans binden“, sagte Michaeler.
Die endgültige Entscheidung zum Ausschluss der Auszahlung wird der Verwaltungsrat im Sinn der aufsichtsrechtlichen Auflagen erst dann treffen, sobald nach der Umwandlung in die Aktiengesellschaft die Anzahl an Aktien aus Austritt bekannt ist.
Der Verwaltungsrat hat zudem den Strategieplan 2017-2021 beschlossen. Er ist im wesentlichen eine Fortführung und Vertiefung des bisher gültigen Strategieplans (die quantitativen Zielgrößen entnehmen Sie folgendem Link: www.volksbank.it/strategieplan).
„Der Strategieplan 2017-2021 bestätigt zwar das Geschäftsmodell einer tief verankerten Regionalbank im Nordosten Italiens. Er trägt aber den veränderten Kundenanforderungen nach einfacheren und schnelleren Bankdienstleistungen Rechnung. Wir werden energische Anstrengungen unternehmen, um den Umbau des Vertriebsmodells zügig voranzutreiben. Insgesamt erreichen wir eine noch solidere Eigenkapital- und Liquiditätssituation, einen Abbau der Problemkredite und eine nachhaltige Rentabilität der Bank“, sagte Generaldirektor Johannes Schneebacher.
Die Volksbank-Mitglieder sind am 26. November zu einer ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung einberufen, um u.a. über die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abzustimmen.
Der Bericht des Verwaltungsrates zur Festlegung des Auszahlungswertes wird innerhalb 10. November auf der Website der Bank veröffentlicht.
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