Die „Fuori quota“-Regelung
Asylbewerber, die außerhalb der staatlichen Zuweisungen nach Südtirol gelangt sind, werden nun gemäß des Abkommens mit Minister Alfano schrittweise aufgenommen.
Asylbewerber, die selbständig und vorwiegend aufgrund der geographischen Lage der Grenzregion in Südtirol ankommen sind (die sogenannten „fuori quota“), werden künftig gemäß eines Abkommens zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher und Innenminister Angelino Alfano von Anfang Oktober in die staatliche Verteilungsquote aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarung mit dem Innenministerium informiert das Sozialressort des Landes daher über die nächsten Schritte.
Mit der Entscheidung des Innenministeriums wurde der Grundsatz bestätigt, dass eine Aufnahme in den Flüchtlingseinrichtungen nach einer Überprüfung und Zuweisung durch den Staat im Rahmen der vorgesehenen Quoten erfolgen soll.
Damit ist zum einen die entsprechende staatliche Finanzierung gewährleistet, zum anderen besteht für Südtirol eine deutlich größere Sicherheit in der Einhaltung der vorgesehenen Quoten, zumal das Grenzland bisher mit beiden Phänomenen gleichzeitig konfrontiert und de facto doppelt belastet war. In Zukunft dürfte es zu keinen Überschneidungen zwischen den staatlichen Zuweisungen aufgrund der Ankünfte in Süditalien und der selbständig in Südtirol ankommenden Asylbewerbern mehr kommen. Die Anzahl dieser Asylbewerber ist im laufenden Jahr von etwa 150 auf circa 400 angestiegen.
Die Vereinbarung bekräftigt, dass jene Menschen, die spontan sowie außerhalb der staatlichen Quoten und Zuweisungen nach Südtirol kommen, keinen Zugang zu den Möglichkeiten des Aufnahmesystems für Asylantragsteller und kein unmittelbares Anrecht auf eine Aufnahme haben.
400 Asylbewerber „fuori quota“ werden fortlaufend aufgenommen
Die Umsetzung des Abkommens zwischen Landeshauptmann Kompatscher und Innenminister Alfano erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Land Südtirol und dem Regierungskommissariat der Provinz Bozen. Aufgrund des staatlichen Quotensystems ist vorgesehen, dass Südtirol zur Zeit 1.470 Asylbewerber aufnehmen muss, davon waren Anfang Oktober ungefähr 1.080 Menschen bereits in den verschiedenen Einrichtungen untergebracht.
Was die geschätzten 400 sogenannten „fuori quota“ anbelangt, welche bei Abschluss des Abkommens in Südtirol anwesend waren, werden diese fortlaufend und bis zum Erreichen der vorgesehen Quote in neue Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber untergebracht. Die Aufnahme soll so rasch als möglich erfolgen, ist aber von der Verfügbarkeit zusätzlicher Einrichtungen und Plätze abhängig.
In den vergangenen Wochen und Tagen konnten bereits erste Personengruppen untergebracht werden: etwa 38 Menschen in der Immobilie des Unternehmers Hellmuth Frasnelli in Bozen und weitere 103 Menschen durch die Umwandlung der „Lemayr“-Halle in Bozen in eine ordentliche Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber. Die Aufnahme von weiteren Asylbewerbern wird in den nächsten Wochen nach Feststellung des Anrechtes durch das Regierungskommissariat und die Quästur bis zur Erreichung der für Südtirol vorgesehen Quote erfolgen.
Dass die ordnungsgemäße Unterbringung schrittweise mit der Verfügbarkeit neuer Aufnahmeeinrichtungen erfolgt, bedeutet jedoch nicht, dass die Menschen in der Zwischenzeit keine Hilfe erhalten und auf der Straße leben müssen: Familien und andere besonders schutzbedürftige Menschen – zurzeit etwa 75 Betroffene – bleiben in der Zwischenzeit und bei Bedarf in Pensionen untergebracht.
Zudem werden im ehemaligen „Alimarket“-Gebäude in Bozen Süd, das vom Land angemietet wurde, demnächst folgende Dienste eingerichtet:
eine Aufnahmemöglichkeit für die Unterbringung von Asylbewerbern gemäß des Abkommens Kompatscher-Alfano als Zwischenlösung bis zur Verfügbarkeit neuer Unterbringungseinrichtungen; diese Einrichtung wird über die Landesagentur für Bevölkerungsschutz von den beiden Vereinen „Weißes Kreuz“ und „Rotes Kreuz“ innerhalb Mitte November eingerichtet, darin finden bis zu etwa 150 Menschen Platz. Mit der Verfügbarkeit neuer Einrichtungen werden die Asylbewerber fortlaufend diese Aufnahmemöglichkeit verlassen.
die jeden Winter zwischen Mitte November und März verfügbare „Kältenotfall“-Aufnahmeeinrichtung der Gemeinde Bozen, geführt vom Verein „Volontarius“ für etwa 70 Menschen, die ansonsten in der Nacht auf der Straße übernachten müssten; diese war in den vergangenen Jahren an mehreren Standorten in Bozen verteilt (z.B. am Bozner Boden) und soll nun im „Alimarket“-Gebäude zusammengeführt werden. Die Einrichtung richtet sich primär an Obdachlose und ist nicht spezifisch für Asylbewerber bestimmt.
Neue Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber in Vorbereitung
Im Zusammenhang mit der Suche des Landes nach zusätzlichen Aufnahmemöglichkeiten für Asylbewerber konnten in Zusammenarbeit mit den Bezirksgemeinschaften und den Gemeinden in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere neue Einrichtungen ausfindig gemacht werden.
Neben den bereits bekannten Standorten wie Schlanders, Auer und Wengen werden neue Aufnahmeeinrichtungen in den Gemeinden Brixen (ehemalige „Schenoni“-Kaserne), Innichen (ehemalige „Druso“-Kaserne), Leifers (Industriezone), Lana (Industriezone) und Villnöss (Immobilie entlang der Brennerstrasse) eingerichtet werden. Diese werden zwischen November und Jänner verfügbar sein und eine Unterkunftsmöglichkeit für insgesamt etwa 350 Menschen bieten. Für zusätzliche Standorte in den Bezirken, welche noch nicht die vorgesehenen Quoten erreicht haben, laufen weiterhin Gespräche und Überprüfungen.
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