Die Berufung
Die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht hat gegen den Freispruch von Eva Klotz & Co. in der Besenplakat-Affäre Berufung eingelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft des Oberlandesgerichtes hat den Freispruch der Funktionäre der Süd-Tiroler Freiheit, Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler wegen Schmähung der italienischen Tricolore bei der Kassation in Rom angefochten.
Der Prozess um das sogenannte Kehraus-Besenplakat geht damit in die dritte und entscheidende Runde.
Derweil schließt die Bewegung weitere Protest-Aktionen gegen den Rekurs nicht aus. Sie sieht darin eine klare Verletzung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung. Mit Gesetzen aus der Faschistenzeit soll die Bewegung mundtot gemacht werden, heißt es in einer Aussendung der Süd-Tiroler Freiheit.
Die Süd-Tiroler Freiheit reagiert gelassen auf den den Rekurs der stellvertretenden Staatsanwältin an der Außenstelle des Oberlandesgericht in Bozen, Alessandra Burei. Die betroffenen Funktionäre der Süd-Tiroler Freiheit sind überzeugt, dass die Freiheit politische Aktionen zu setzten und das Recht auf freie Meinungsäußerung mehr zählen als ein Gesetz, welches von den Faschisten erlassen wurde.
Das „Kehraus-Besenplakat“ sei immer als bildlicher Ausdruck für den alten deutschen Ausdruck „Kehraus“ gestanden.
Die Bewegung hat auf der damaligen Pressekonferenz zur Vorstellung des umstrittenen Plakates und während des gesamten Prozesses betont, dass sich die Aktion ausdrücklich nicht gegen die Italiener, den Staat oder die italienische Fahne richtete. Die Aktion sollte den alten deutschen Spruch „Kehraus“ bildlich darstellen und symbolisieren, dass 90 Jahre nach der Annexion Süd-Tirols durch Italien die Zeit für den Abschied gekommen sei und Süd-Tirol neue Wege beschreiten müsse. Als Beispiele für die Aktualität der Forderung wurden damals die Staatsverschuldung, Mafia, Korruption, faschistische Relikte, Bürokratie usw. angeführt.
Zur Erinnerung:
Im Oktober 2010 sind rund 800 Plakate der Süd-Tiroler Freiheit wegen „Schmähung der italienischen Fahne“ beschlagnahmt worden. Sie waren zum 90. Jahrestag der Annexion Südtirols durch Italien (10. Oktober 1920) gedruckt und plakatiert worden.
Abgebildet war auf den Plakaten ein Besen, der die italienische Fahne vor sich her schiebt (Kehraus) und eine weiß-rote Tiroler Spur nach sich zieht.
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