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Christian Tschurtschenthaler sagt: Für die Behandlung des Widmann-Gesetzes zu den Politikergehältern bleiben noch 70 Tage Zeit.
von Matthias Kofler
Auf der Tagesordnung der 3. Gesetzgebungskommission stand am Donnerstag erneut der Gesetzentwurf von Landtagsvizepräsident Thomas Widmann zu den Gehältern der Regierungsmitglieder. Der Landtag hatte den Entwurf im Oktober an die Kommission zurückverwiesen und dies damit begründet, dass man ein Gesamtpaket zu den Kosten der Politik erarbeiten wolle.
Ein entsprechendes Gesamtpaket liegt aber bis heute nicht vor. Deshalb ließ Kommissionspräsident Christian Tschurtschenthaler die Behandlung des Widmann-Entwurfs nun schon zum zweiten Male verschieben.
„Dies ist auch so mit dem Landtagsvizepräsidenten abgesprochen“, erklärt der SVP-Politiker. Aus diesem Grund habe er Widmann auch nicht in die Sitzung eingeladen. Christian Tschurtschenthaler kündigt schon jetzt an, dass der Entwurf auch auf der Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung am 15. November stehen werde. Zu einer Behandlung werde es aber erst kommen, wenn der Entwurf für das Gesamtpaket vorliege. Von einem Hinauszögern könne aber nicht die Rede sein.
„Der Landtag hat uns für die Behandlung des Gesetzes eine Frist von 90 Tagen gesetzt“, erinnert der Kommissionspräsident. Damit seien noch 70 Tage Zeit, um sich mit dem Widmann-Gesetz zu befassen. „Sobald der Text für das Gesamtpaket vorliegt, wird Landtagsvizepräsident Thomas Widmann darüber selbstverständlich informiert“, so Christian Tschurtschenthaler.
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