Der Baby-Gutschein
Lohnabhängige und selbständige Mütter können bis zum Jahresende noch um Gutscheine für die Kinderbetreuung ansuchen.
Lohnabhängige und selbstständige Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig wieder in das Berufsleben einsteigen, können innerhalb 31. Dezember 2016 um die sogenannten „Baby Vouchers“ zur Finanzierung der Kinderbetreuung ansuchen. Darauf weist die Südtiroler Kammerabgeordnete und SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard hin.
Bereits seit 2013 können abhängig beschäftigte Frauen, die nach ihrer Pflicht-Mutterschaft anstelle der Elternzeit frühzeitig wieder in das Berufsleben einsteigen, um Gutscheine für die Finanzierung öffentlicher oder privater Kinderbetreuungseinrichtungen ansuchen. „Mit dem Stabilitätsgesetz 2016 ist es uns im vergangenen Jahr gelungen, diese Maßnahme für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch auf selbstständig tätige Frauen und Unternehmerinnen auszudehnen, die in der Regel keinen Anspruch auf Mutterschaftszeiten haben“, erklärt die Südtiroler Parlamentarierin Renate Gebhard. „Nicht nur lohnabhängig tätige Frauen, sondern alle berufstätigen Mütter können diese Unterstützung gut gebrauchen, um Familienleben und Job leichter unter einen Hut zu bringen“, so Renate Gebhard.
Nun wurde endlich das Ministerialdekret erlassen, mit welchem die notwendigen finanziellen Mittel zur Ausdehnung der Maßnahme auf Selbstständige für das laufende Jahr zur Verfügung gestellt werden: Bis zum 31. Dezember 2016 kann somit beim Nationalen Fürsorgeinstitut NISF-INPS um die Gutscheine für die Kinderbetreuung angesucht werden. Die Unterstützung beträgt maximal 600 Euro monatlich für drei Monate und kann innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes beansprucht werden.
„Mit dieser Maßnahme wird nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt, sondern zudem ein Beitrag für mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt geleistet und frischgebackenen Müttern der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert“, unterstreicht Renate Gebhard. Sie weist darauf hin, dass die Verlängerung dieser Maßnahme erfreulicherweise auch bereits im Entwurf des Stabilitätsgesetzes für das Jahr 2017 vorgesehen ist. „Jetzt gilt es darauf zu achten und daran zu arbeiten, dass genügend Geldmittel vorgesehen werden und die familienpolitisch und volkswirtschaftlich wichtige Maßnahme auch auf freiberuflich tätige Mütter auszuweiten, die in Sonderkassen eingetragen sind“, so Renate Gebhard abschließend.
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