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Vergütete Wildschäden

 

Rothirsche (Foto: Mantegani)

Rothirsche (Foto: Mantegani)

Die Landesregierung hat den Rothirsch-Managementplan und die Richtlinien für die Vergütung von Wildschäden im Stilfserjoch-Nationalpark genehmigt.

Die autonome Verwaltung des Südtiroler Anteils des Nationalparks Stilfserjoch nimmt zunehmend Form an. Am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner den Schutz- und Managementplan für den Rothirsch genehmigt und die Richtlinien für die Vergütung von Wildschäden festgelegt.

Auf den Schutz und das Management des Rothirsches im Stilfserjoch-Nationalpark richtet das Land nach Übernahme der Verwaltungsbefugnisse weiterhin ein besonderes Augenmerk. Sie hat daher heute beschlossen, den Fünfjahresplan 2012-16 des Rothirschmanagementes für den Südtiroler Parkanteil zu übernehmen und dabei auch den Vorgaben der gesamtstaatlichen Umweltschutzbehörde ISPRA Rechnung zu tragen.

Der Plan, der seinerzeit vom Nationalparkkonsortium ausgearbeitet worden war, soll in den Südtirol Parkeinheiten „Mittlerer Vinschgau – Martell“ und „Gomagoi – Taufers“ zur Anwendung kommen. Für die Umsetzung des Planes im laufenden Jahr ist der Direktor im Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch, Hanspeter Gunsch, zuständig. Er legt auf der Grundlage des Fünfjahresplans den Zeitraum für Entnahmeaktionen fest. Er ist es auch, der die vom Landesamt beauftragten Entnahmespezialisten zum Führen von Waffen ermächtigt und bei Nichtbeachtung der Bestimmungen die vorgesehenen Sanktionen verhängt. Auch den Sanktionenkatalog für die Entnahmeaktion 2016 hat die Landesregierung beschlossen.

Verabschiedet wurden zudem die Richtlinien für die Entschädigung von Wildschäden im Nationalparkgebiet. Sie tragen den europäischen Vorgaben Rechnung und unterscheiden zwischen allgemeinen Wildschäden (für die das Landesamt für den Nationalpark zuständig ist) und jenen, die von Großraubtieren verursacht werden (und die in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Jagd und Fischerei fallen).

Beide Beschlüsse der Landesregierung treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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