Recht auf vegan?
Eine Meraner Mutter will für ihr Kind gerichtlich eine vegane Ernährung erwirken. Die Hintergründe.
von Karin Gamper
350.000 Mahlzeiten werden in Merans schulischen Einrichtungen pro Jahr verteilt. Dazu zählen alle Kinderkrippen, Kindergärten sowie die Mensen für Grundschulen, Mittel- und Oberschulen.
Das Amt für Bildung und Schulen der Stadtgemeinde hat den Menüplan im Laufe der Zeit an die veränderten Erfordernisse angepasst. Es gibt Gerichte ohne Fleisch, Gerichte ohne Fisch und ohne Fleisch, Gerichte ohne Schweinefleisch und Gerichte ohne Kalbsfleisch.
Dazu kommt eine ganze Reihe von Mahlzeiten, die aufgrund gesundheitlicher Erfordernisse der Kleinkinder bzw. Schüler getrennt zubereitet werden.
Nicht auf dem Speiseplan stehen vegane Gerichte. Dies aus einem ganz bestimmten Grund: „Wir waren nach Absprache mit Ernährungsexperten der Ansicht, dass eine rein vegane Ernährung für heranwachsende Kinder nicht ausreicht“, sagt dazu Amtsdirektorin Alice Bertoli.
Eine Meraner Mutter ist da anderer Ansicht. Sie ist dabei, das Recht auf vegane Ernährung für ihr Kind im Kindergartenalter gerichtlich zu erstreiten. Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht findet am 8. November statt.
Für die Richter ist der Fall nicht neu. Sie haben sich bereits vor zwei Jahren damit auseinandergesetzt. Damals besuchte das Kind eine Meraner Kinderkrippe, die Mutter forderte bereits damals eine vegane Ernährung für das Kleinkind. Im Amt für Bildung und Schulen reagierte man zunächst ratlos: „Es war die erste Forderung nach veganer Ernährung“, sagt Direktorin Alice Bertoli, „und ist es übrigens bis heute auch geblieben“.
Zunächst versuchte es die Gemeinde im Guten: Gegen Vorlage eines pädiatrischen Attests war man bereit, dem Wunsch der Mutter nachzukommen. Als diese das kinderärztliche Gutachten drei Monate später noch immer nicht vorgelegt hatte, sollte das Kind aus der Kinderkrippe ausgeschlossen werden.
„Wir sind für die Gesundheit der Kinder verantwortlich, solange sie in unserer Obhut sind“, rechtfertigt Bertoli die damalige Entscheidung, „wir hatten ernsthafte Zweifel an der veganen Ernährung für so ein kleines Kind und wollten auch nicht die Verantwortung dafür übernehmen“.
Die Mutter zog vor Gericht – und bekam aufgrund eines Formfehlers Recht. Das Kind wurde daraufhin in der Kinderkrippe vegan ernährt. Der Speiseplan war allerdings mit einem Diätologen abgesprochen, den die Mutter privat bezahlte.
Zwei Jahre später wiederholt sich nun der Ernährungsstreit. Das Kind besucht mittlerweile den Kindergarten, erneut steht die Forderung der Mutter im Raum. Vegane Ernährung ist vom Speiseplan jedoch weiterhin nicht vorgesehen, was der Mutter bereits im Sommer schriftlich mitgeteilt wurde. Diese hat diese Mitteilung nun angefochten. Der Fall wird am 8. November vor dem Verwaltungsgericht behandelt.
Auf das Urteil wird aufgrund seiner Signalwirkung landesweit mit Interesse gewartet.
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