Aufgestockte Gehälter
Die Landesregierung gehnehmigt den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag: Damit haben 40.000 öffentlich Bedienstete bis Ende des Jahres 240 Euro brutto mehr in der Lohntüte.
Der Beschluss wurde am Dienstag von der Landesregierung verabschiedet.
„Damit können die im BÜKV vorgesehenen Besserstellungen für 40.000 Landesbedienstete greifen“, sagte LH Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.
Der BÜKV wird nun definitiv unterzeichnet und tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Bereits fest steht laut Informationen der Landespersonalabteilung, dass die öffentlich Bediensteten, für die der BÜKV gilt, noch heuer durchschnittlich 40 Euro brutto monatlich rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 ausbezahlt bekommen, das sind bis Ende des Jahres 240 Euro brutto.
Dafür hat die Landesregierung bereits 15 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt. Ab dem 1. Mai 2017 wird es dann noch eine zusätzliche Gehaltsaufstockung von durchschnittlich 40 Euro brutto monatlich geben.
Besser abgesichert sei das öffentliche Personal auch durch die im BÜKV verankerten Vorsorgeleistungen, ist Landesrätin Deeg überzeugt. So erhöht sich der Arbeitgeberanteil für den Zusatzrentenfonds ab dem 1. Jänner 2017 um 1 Prozent, sofern auch die Bediensteten ihren Teil entsprechend anheben. Ab 1. Jänner 2018 wird ein ergänzender Gesundheitsfonds für gesundheitliche Leistungen eingerichtet. Die Details dazu werden in einem eigenen Abkommen festgelegt.
Im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages wurden bereits Geldmittel für den Gesundheitsfonds eingeplant. Den Familien zugute kommt die Anhebung der Elternzeit. Diese konnte bisher für Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren in Anspruch genommen werden. Mit dem neuen Vertrag wurde die Elternzeit bis zum Alter der Kinder von 12 Jahren ausgedehnt.
Weiters haben Kompatscher und Co. den Haushalt 2016 genehmigt. Dieser umfasst Ausgaben und Einnahmen von 4,856 Milliarden Euro.
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