Das Renten-Minus
50.000 Südtiroler Rentner wurden in den Jahren 2012 und 2013 von der Inflationsanpassung ausgeschlossen. Laut den Rentnergewerkschaften kann per Mitteilung ans INPS die Verjährung verhindert werden.
Personen, die bis 2011 in Rente gegangen sind und die eine Rente über dem Dreifachen der Mindestrente beziehen – damals etwas mehr als 1.400 Euro brutto monatlich – wurden in den Jahren 2012 und 2013 von der Inflationsanpassung ausgeschlossen. 50.000 Rentner in Südtirol sollen betroffen sein. Im Vorjahr hat das Verfassungsgericht diese Nichtanpassung für rechtswidrig erklärt. Die Regierung Renzi hat daraufhin allerdings nur eine teilweise nachträgliche Auszahlung verfügt – je nach Rentenhöhe maximal 40 Prozent. Weil auf dieses Dekret weitere Rekurs folgten, wird nun ein neuerliches Urteil des Verfassungsgerichtes erwartet.
Die Südtiroler Rentnergewerkschaften rufen jetzt die Betroffenen auf, eine Mitteilung an das INPS zu richten, um die Verjährung zu unterbrechen. Dies könne wichtig sein, falls das Verfassungsgericht zugunsten der Rentner entscheidet. Laut einigen Rechtsexperten könnte die Verjährungsfrist nämlich ein Problem darstellen.
Die Gewerkschaften raten, das Schreiben noch innerhalb Dezember zu übermitteln. An den Gewerkschaftssitzen, so hieß es am Montag auf einer Pressekonferenz, werde über die Details informiert.
Um die Staatsausgaben im Rahmen zu halten, hatte die Regierung Monti entschieden, dass nur Renten bis zum Dreifachen der Mindestrente an die Inflation angepasst werden. „Die Teuerung lag in den beiden Jahren immerhin bei 2,8 bzw. 3,0 Prozent. Die ausgebliebene Aufwertung hat folglich einen erheblichen Kaufkraftverlust für die Rentner nach sich gezogen und wirkt auch in den Folgejahren negativ nach“, so die Rentnergewerkschaften.
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