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„15 Jahre sind genug“

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Arno Kompatschers Begeisterung über das neue SVP-Wahlgesetz hält sich in Grenzen: Er vermisst die Mandatsbeschränkung für den LH.

von Matthias Kofler

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den SVP-Abgeordneten Sepp Noggler, Magdalena Amhof und Albert Wurzer, hat einen Gesetzentwurf für ein neues Landeswahlgesetz erarbeitet. Die Verabschiedung des Gesetzes ist dringend notwendig, da der Südtiroler Landtag – im Gegensatz zu seinem Trentiner Pendant – seit der Verfassungsänderung des Jahres 2001 mit einem technischen Wahlgesetz auf der Grundlage des alten Regionalgesetzes gewählt wurde.

Der Entwurf der Arbeitsgruppe liegt zurzeit in Rom zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit auf. Laut Sepp Noggler wurden Zweifel am Artikel zur Sitzzuteilung geäußert. Der im Gesetz enthaltene Quotient, der bei der Berechnung der Mandate angewandt werden soll, müsste also noch einmal umgeschrieben werden. Der restliche Gesetzestext dürfte der Überprüfung standhalten. „Ich gehe davon aus, dass wir ab der kommenden Woche mit der politischen Diskussion des Gesetzentwurfs beginnen können“, sagt Assessor Sepp Noggler.

Nach Abschluss der verfassungstechnischen Überprüfung wird der Text erneut von einer SVP-internen Kommission beleuchtet, bevor er dann der Opposition weitergereicht wird. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Landeshauptmann, Parteiobmann, Fraktionschef und der Kammerabgeordneten Renate Gebhard, wird sich in erster Linie mit der Frage befassen, ob der Gesetzesvorschlag ausreichend die Interessen der SVP berücksichtigt.

Wie wird der Noggler-Vorschlag innerhalb der Volkspartei bewertet?

Arno Kompatschers Begeisterung über den Entwurf hält sich bislang in Grenzen. Der LH betont, dass er noch keinen fertigen Text gesehen habe. Die Vorschläge, die schon öffentlich diskutiert wurden, – Stichworte: Vollmandat, Frauenquote, fixer Ladiner –bezeichnet Kompatscher als „Arbeitshypothesen“, die intern noch diskutiert und überprüft werden müssten. Auch die Opposition müsse in die Diskussion über das Wahlgesetz miteinbezogen werden. Man werde sich zusammensetzen, um den Konsens mit der Minderheit zu suchen.

Laut dem Noggler-Entwurf soll der Landeshauptmann künftig direkt gewählt werden. Das Gesetz orientiert sich dabei an den Wahlen in Gemeinden über 15.000 Einwohnern: Es gibt nur einen Stimmzettel. Der LH-Kandidat ist an die ihn aufstellende Partei gekoppelt. Es ist also nicht möglich, Arno Kompatscher und gleichzeitig die Freiheitlichen zu wählen. Auf diese Weise soll eine Unregierbarkeit des Landes verhindert – und die SVP vor Stimmverlusten bewahrt werden. Der LH-Kandidat jeder Liste, die mindestens ein Grundmandat ergattert, ist fix im Landtag vertreten.

Arno Kompatscher kommentiert die mögliche Direktwahl des Landeshauptmanns knapp: Der Vorschlage habe „Vor- und Nachteile“.

Was der LH im Gesetzentwurf vermisst, ist die Beschränkung der Amtsdauer des Südtiroler Regierungschefs. Er selbst habe bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen, eine Mandatsbeschränkung von 15 Jahren einzuführen – so wie es bei den Landesräten bereits der Fall ist: Richard Theiner und Florian Mussner beispielsweise können in der kommenden Legislaturperiode kein Assessorenamt mehr bekleiden. „Man hat mir vor zwei Jahren mitgeteilt, dass die Mandatsbeschränkung im Zuge einer großen Reform des Wahlgesetzes eingeführt werden soll“, erinnert sich Kompatscher. Im nun vorliegenden Entwurf ist diese Begrenzung bislang aber nicht enthalten. Auch bei den Bürgermeistern gilt eine Beschränkung der Amtszeit auf 15 Jahre.

Ansonsten hält sich Arno Kompatscher noch zurück: Ob das Gesetz rechtzeitig verabschiedet werden könne, hänge von der Qualität des Vorschlags ab. „Wir wollen, dass zum Schluss ein vernünftiges Gesetz rauskommt“, sagt der LH.

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