Teure Abschüsse
Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof fordert wegen später annullierter Abschussdekrete von Alt-LH Luis Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard 1,5 Millionen Euro Schadenersatz.
Von Thomas Vikoler
Murmeltiere, Kormorane, Füchse und andere Tierarten. Ihnen allen galten – zwischen Juli 2010 und Ende 2013 – Abschussdekrete der Landesverwaltung. Unterzeichnet vom damaligen Landwirtschaftslandesrat und Landeshauptmann Luis Durnwalder und dem inzwischen pensionierten Direktor des Amts für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard.
Zwei Verwalter, die sich deswegen nun mit einer saftigen Schadenersatzforderung der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof konfrontiert sehen. Diese hat eigens einen Gutachter beauftragt (Osvaldo Negra vom Naturmuseum Muse in Trient), der zu unterschiedlichen Schadensbemessungen kommt: Bezogen auf die Anzahl der abgeschossenen Tiere schätzt Negra den Schaden auf rund 1,5 Millionen Euro, in einer anderen Rechnung kommt er auf 200.000.
Auf jedem Fall gehen Gutachter und Staatsanwaltschaft davon aus, dass Durnwalder und Erhard durch ihre Abschussdekrete, die mit steter Regelmäßigkeit vom Verwaltungsgericht ausgesetzt und aufgehoben wurden, der Fauna einen Schaden zugefügt haben. Und somit indirekt den öffentlichen Kassen.
Bekanntlich waren die Dekrete vom Verwaltungsgericht wegen Begründungsmängeln aufgehoben worden – die Abschüsse erfolgten in den wenigen Tagen vor den Aussetzungsverfügungen. Auch für die Verteidigungsspesen (16.000 Euro insgesamt) macht die Staatsanwaltschaft Durnwalder und Erhard verantwortlich.
Die Verteidigung (Gerhard Brandstätter, Ilaria Mantovani und Leonardo Di Brina für Durnwalder, Domenico Laratta für Erhard) hat sich bereits ihre Strategie für die Verhandlung am Rechnungshof am 27. Oktober festgelegt. Sie hält die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft für „völlig absurd“, wie es einer der Anwälte ausdrückt. Die Abschüsse seien deshalb angeordnet worden, um kranke Tiere zu „entnehmen“ bzw. Überpopulationen zu korrigieren.
„Die Abschüsse wurden nicht zum Spaß von Jägern getätigt, sondern von eigens beauftragten Personen“, argumentiert Erhard-Verteidiger Laratta, „deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass der Gutachter den Schaden nach dem Wert von hypothetischen Trophäen bemisst. Es gab keinen Schaden“. Die Abschüsse seien zudem vom Verwaltungsgericht nicht inhaltlich für rechtswidrig erklärt worden, sondern wegen mangelnder Prüfung und Begründung.
Für den 27. Oktober kündigt sich jedenfalls wieder eine umkämpfte Verhandlung an,
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