„Belogene Bürger“
Andreas Pöder schlägt Alarm: Die deutsche Fragestellung des Verfassungsreferendums sei falsch. Ein Rekurs sowie eine Annullierung des Referendums seien deshalb möglich.
„Die offizielle deutsche Fragestellung zum Verfassungsreferendum ist falsch und eine Wählertäuschung, das Referendum kann so in Südtirol nicht stattfinden. Entweder das Referendum wird für Südtirol verschoben und neu anberaumt oder es sind Rekurse und eine Annullierung möglich“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder.
Während im italienischen Text unter anderem „la riduzione del numero dei parlamentari“ steht, steht in der deutschen Referendumsfragestellung „Reduzierung der Zahl der Abgeordneten“. Die „Abgeordneten“ sind jedoch die Mitglieder der Abgeordnetenkammer, und die Zahl der 630 Abgeordneten wird keineswegs verkleinert. Spricht man von „parlamentar“, dann schließt das Abgeordnete und Senatoren mit ein. Für die deutschen Wähler in Südtirol ist aber der Begriff „Abgeordnete“, wenn eigentlich die „Senatoren“ gemeint sind, laut Pöder „irreführend und falsch“.
„Wer glaubt, das sei textliche Erbsenzählerei täuscht sich, denn gerade bei der Reform eines Gesetzes oder wie in diesem Fall der Verfassung geht es um hochsensible juridische Bereiche und somit um Beistriche und einzelne Worte. Man kann den Südtirolern nicht einfach sagen, stimmt über die Verringerung der Zahl der Abgeordneten ab, während diese Zahl gar nicht erkleinert wird“, so Pöder.
Mit dem offiziellen deutschen Referendumstext, der auf den Wahlkundmachungsplakaten der Bürgermeister und auf dem Stimmzettel stehe, sei „nicht zu scherzen“, denn genau darüber stimmten letztlich auch die Südtiroler Wählerinnen und Wähler ab, gibt Pöder zu bedenken.
Auch die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Referendumgsgesetzes zur Referendumgsfrage ist in Südtirol ein noch größeres Problem als in den übrigen Regionen auf Staatsgebiet.
(Art. 16 des Referendumsgesetzes Nr. 352/1970
Art. 16.
Il quesito da sottoporre a referendum consiste nella formula seguente: „Approvate il testo della legge di revisione dell’articolo… (o degli articoli…) della Costituzione, concernente… (o concernenti…), approvato dal Parlamento e pubblicato – nella Gazzetta Ufficiale numero… del… ?“; ovvero: „Approvate il testo della legge costituzionale.. concernente…
approvato dal Parlamento e pubblicato nella Gazzetta Ufficiale numero… del… ?“. „
„Für Südtirol ist jetzt aber mit dem offiziellen deutschen Text der Fragestellung eine völlig neue Situation eingetreten, nämlich eine faktisch und formell falsche Fragestellung. Die oft verwendete Argumentation, dass im Zweifelsfalle der italienische Text gilt, ist hier nicht anwendbar, weil es sich nicht um die Entscheidung eines Gerichtes oder einen Gerichtsverfahren handelt sondern die Bestimmungen zum Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache den Südtirolern sehr wohl korrekte Texte auch auf Wahlzetteln garantieren müssen“, so Pöder.
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