Der neue Vertrag
Land und Gewerkschaften haben am Donnerstag den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für rund 40.000 öffentlich Bedienstete vorunterzeichnet.
„Wir sind die erste Provinz in Italien, die den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag abgeschlossen hat, und ich freue mich, dass die Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nun ein gutes Gesamtpaket bieten kann“, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher am Donnerstag bei der Vorunterzeichnung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages durch die öffentliche Delegation und die Gewerkschaftsvertreter im Landhaus 1 in Bozen.
Der Landeshauptmann und Personallandesrätin Waltraud Deeg sprachen von einer nachhaltigen und einvernehmlichen Lösung, die nach intensiven Verhandlungen für die rund 40.000 Bediensteten des Landes, des Sanitätsbetriebes, der Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften, Kurverwaltungen und des Wohnbauinstitutes gefunden werden konnte.
„Neben einer Gehaltsaufbesserung sind im neuen Vertrag auch bessere Vorsorgeleistungen verankert, dies ist ein deutlicher Fortschritt“, so Landesrätin Deeg.
Der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2018.
Er sieht eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich 40 Euro brutto rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 und von zusätzlich durchschnittlich 40 Euro brutto (also insgesamt 80 Euro) ab dem 1. Mai 2017 vor. Zudem erhöht sich der Arbeitgeberanteil für den Zusatzrentenfonds ab dem 1. Jänner 2017 um 1 Prozent, sofern auch die Bediensteten ihren Teil entsprechend anheben. Ab 1. Jänner 2018 wird ein ergänzender Gesundheitsfonds für gesundheitliche Leistungen eingerichtet.
Die Details dazu werden in einem eigenen Abkommen festgelegt. Im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages wurden bereits Geldmittel für den Gesundheitsfonds eingeplant.
Den Familien zugute komme laut Landesrätin Deeg die Anhebung der Elternzeit. „Bisher konnte diese für Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren in Anspruch genommen werden; mit dem neuen Vertrag gilt die Elternzeit für Kinder bis 12 Jahren.“
Für den neuen Kollektivvertrag bzw. den Zeitraum von 2016 bis 2018 stellt die Landesregierung 125 Millionen zur Verfügung. 15 Millionen Euro wurden von der Landesregierung bereits für die Anhebung der Gehälter im heurigen Jahr bereitgestellt. „In Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel ist dies keine Kleinigkeit“, meint Landeshauptmann Kompatscher.
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