Demokratisch geschliffen
Das Gesetz zur Direkten Demokratie liegt in seiner finalen Fassung vor. Welche Lehren Magdalena Amhof aus Flughafen- und Benko-Befragung zog – und welche Passagen aufgeweicht wurden.
von Anton Rainer
Am 27. Oktober schlägt für Magdalena Amhof die Stunde der Wahrheit. Dann will die SVP-Abgeordnete ihren Landtagskollegen der ersten Gesetzgebungskommission die Früchte von knapp zweieinhalb Jahren Arbeit vorstellen: den finalen Text des Gesetzes zur Direkten Demokratie. „Der letzte Feinschliff wird noch gemacht“, freut sich Amhof, „aber die strittigen Punkte haben wir jetzt geklärt.“ Gemeinsam mit den Abgeordneten Josef Noggler (SVP) und Brigitte Foppa wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Das Quorum
Volksbefragungen (die künftig mit 8.000 gesammelten Unterschriften aus mindestens 10 Gemeinden abgehalten werden können) sind laut finalem Text dann gültig, wenn mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben. Bei 40 Prozent lag das Quorum bisher, die Grünen forderten eine Senkung auf 20 Prozent – am Ende traf man sich irgendwo in der Mitte. Für die Arbeitsgruppe ein guter Kompromiss.
Die Beschlüsse der Landesregierung
Jeder Beschluss, den die Landesregierung in ihren wöchentlichen Sitzungen verabschiedet, kann durch die Sammlung von Unterschriften vorübergehend ausgesetzt und einer Volksbefragung unterzogen werden. Diesen bahnbrechenden Vorschlag enthüllte die TAGESZEITUNG im August – bis heute steht er unverändert im Gesetz.
LESEN SIE ALLE DETAILS IN DER PRINT-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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