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Die Rentnergewerkschaften sind erfreut: Das Pflegegeld soll beim Einkommen nicht berücksichtigt werden.
Es wird wahrscheinlicher, dass das Pflegegeld in Südtirol beim Einkommen nicht berücksichtigt wird. Die Rentnergewerkschaften von Cgil-Agb, SgbCisl, Uil-Sgk und Asgb sind über einen wichtigen Schritt nach vorne erfreut.
Dank des gemeinsamen Einsatzes der Gewerkschaften, der Steuerbeistandszentren, der Landesabteilung Arbeit, der Politik und des INPS-Landeskomitees ist ein wichtiges Ergebnis erzielt worden: der Verantwortliche der Generaldirektion für soziale Eingliederung des Arbeits- und Sozialministeriums hat dem INPS mitgeteilt, dass das Pflegegeld dem staatlichen Begleitgeld gleichzusetzen ist. Somit sei es bei der Ermittlung des Einkommens des/der Rentner/in nicht zu berücksichtigen.
“Wir warten jetzt ab, dass das INPS diese ministerielle Entscheidung technisch umsetzt“, so Mariapaola Manovali (Pensionati/Uil), die mit dem erzielten Ergebnis sehr zufrieden ist. Bruno Falcomatà (Fnp – SgbCisl) verweist darauf, „dass das gemeinsame Vorgehen der Rentnergewerkschaften und des INPS auf lokaler Ebene zur Lösung des Problems geführt hat“.
Stefan Vieider (Asgb-Rentner) bemängelt, dass es immer wieder „Schwierigkeiten gibt, lokale Bestimmungen mit den gesamtstaatlichen zu verbinden und in Einklang zu bringen“. Gastone Boz (Spi-Cgil) unterstreicht, wie sich in diesem Fall „die Vernunft gegen kurz greifende juristische und verwaltungstechnische Logiken durchgesetzt hat”.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass die öffentlichen Fürsorgeleistungen zugunsten von Personen mit einer Behinderung infolge einiger Urteile des Staatsrates nicht zum besteuerbaren Einkommen gezählt werden. Dazu zählen z. B. das Begleitgeld und die Zivilinvaliditätsrenten.
Das Rechtsamt des INPS hat die Bestimmung für Südtirol bisher restriktiv ausgelegt: das Pflegegeld, in welches auch das Begleitgeld einfließt, müsse in der Einkommensübersicht RED erklärt werden. Dadurch büßen viele Rentner in Südtirol an sozialen Leistungen ein, wie etwa die Aufstockung auf die Mindestrente.
Die Rentnergewerkschaften von Cgil-Agb, SgbCisl, Uil-Sgk und Asgb haben sich sofort gegen diese ungerechtfertigte Maßnahme gestellt, welche viele Rentner mit geringem Einkommen trifft.
Das INPS hatte die Steuerbeistandszentren aufgerufen, das Pflegegeld in der Einkommenserklärung RED anzugeben, und vielen Rentnern die Aufforderung zugestellt, tausende Euro an ausbezahlten sozialen Leistungen zurückzuzahlen. Dies zuständige Landesrätin Martha Stocker war von den Rentnergewerkschaften umgehend über dieses Problem informiert worden, und hat den Standpunkt der Gewerkschaften geteilt.
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